Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Astoria Leipzig Hotelbetriebsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Spessartstr. 42, 63179 Obertshausen
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 52792
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEM1114.HRB52792
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 418/20
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist Forderungen
20.05.2026
Festsetzung Vergütung
24.07.2026
Einreichfrist Schlusstermin
29.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Ankauf, Anpachtung und Verwaltung von Immobilien, insbesondere von Hotelbetrieben sowie der Betrieb von Hotels, insbesondere des Hotels "Hotel Astoria" in Leipzig und die Erbringung von damit im Zusammenhang stehenden Beratungsleistungen
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Hotellerie & Tourismus
Subbranche
Hotels
Nebenbranche
Immobilien
Geschäftstätigkeit
Betrieb von Hotels sowie Ankauf, Anpachtung und Verwaltung von Immobilien, insbesondere von Hotelbetrieben
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Astoria Leipzig Hotelbetriebsgesellschaft mbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Offenbach am Main hat die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Verfahrensbeteiligten steht es bis zum 20.05.2026 frei, gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung schriftlich Widerspruch bei dem Insolvenzgericht zu erheben. Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf dieser Widerspruchsfrist. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Astoria Leipzig Hotelbetriebsgesellschaft mbH ist eröffnet. Zunächst wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 20.05.2026 bestand. Im weiteren Verlauf wurde die Zustimmung zur Verteilun…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Astoria Leipzig Hotelbetriebsgesellschaft mbH ist eröffnet. Zunächst wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 20.05.2026 bestand. Im weiteren Verlauf wurde die Zustimmung zur Verteilung erteilt und eine Verteilung eines Betrags von 3.726,07 Euro vor Abzug der Verfahrenskosten angekündigt. Die Summe der festgestellten Forderungen beträgt 136.432,47 Euro. Zudem wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller durch Beschluss festgesetzt. Ein schriftlicher Schlusstermin zur Erörterung der Schlussrechnung, Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände und Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis ist für den 29.09.2026 angesetzt. Bis zu diesem Termin können Anträge bzw. Einwendungen beim Insolvenzgericht eingereicht werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 418/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Astoria Leipzig Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Spessartring 42, 63179 Obertshausen (AG Offenbach am Main , HRB 52792), vertr. d.: Stewart Massey, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordn…
8 IN 418/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Astoria Leipzig Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Spessartring 42, 63179 Obertshausen (AG Offenbach am Main , HRB 52792), vertr. d.: Stewart Massey, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 20.05.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 24.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 418/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Astoria Leipzig Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Spessartring 42, 63179 Obertshausen (AG Offenbach am Main , HRB 52792), vertr. d.: Stewart Massey, (Geschäftsführer), wurde die Zustimmung zur Verteilung erteilt.
Der vollständige Beschluss kann v…
Geschäftsnummer: 8 IN 418/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Astoria Leipzig Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Spessartring 42, 63179 Obertshausen (AG Offenbach am Main , HRB 52792), vertr. d.: Stewart Massey, (Geschäftsführer), wurde die Zustimmung zur Verteilung erteilt.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach, 24.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 418/20
In dem Insolvenzverfahren Astoria Leipzig Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Spessartring 42, 63179 Obertshausen (AG Offenbach am Main , HRB 52792),
vertreten durch:
Stewart Massey, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwalt Joachim Beuck, Friedensstraße 7, 25335 Elmshorn, soll …
Geschäftsnummer: 8 IN 418/20
In dem Insolvenzverfahren Astoria Leipzig Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Spessartring 42, 63179 Obertshausen (AG Offenbach am Main , HRB 52792),
vertreten durch:
Stewart Massey, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwalt Joachim Beuck, Friedensstraße 7, 25335 Elmshorn, soll die Verteilung vorgenommen werden. Zur Verteilung steht ein Betrag von 3.726,07 Euro vor Abzug der Verfahrenskosten zur Verfügung. Die Summe der festgestellten Forderungen (§ 38 InsO) beträgt 136.432,47 Euro.
Amtsgericht Offenbach am Main, 24.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 418/20
In dem Insolvenzverfahren Astoria Leipzig Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Spessartring 42, 63179 Obertshausen (AG Offenbach am Main , HRB 52792),
vertreten durch:
Stewart Massey, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwalt Joachim Beuck, Friedensstraße 7, 25335 Elmshorn,
wird …
Geschäftsnummer: 8 IN 418/20
In dem Insolvenzverfahren Astoria Leipzig Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Spessartring 42, 63179 Obertshausen (AG Offenbach am Main , HRB 52792),
vertreten durch:
Stewart Massey, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwalt Joachim Beuck, Friedensstraße 7, 25335 Elmshorn,
wird schriftlicher Schlusstermin (§ 5 Absatz 2 InsO) zur
Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse,
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
vor dem Insolvenzgericht Offenbach, Kaiserstraße 18,
63065 Offenbach am Main, abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 29.09.2026 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Offenbach am Main, 24.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 418/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Astoria Leipzig Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Spessartring 42, 63179 Obertshausen (AG Offenbach am Main , HRB 52792), vertr. d.: Stewart Massey, (Geschäftsführer),
sind die Vergütung und die Auslagen der Insolvenzverwalterin bzw. des Insolven…
Geschäftsnummer: 8 IN 418/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Astoria Leipzig Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Spessartring 42, 63179 Obertshausen (AG Offenbach am Main , HRB 52792), vertr. d.: Stewart Massey, (Geschäftsführer),
sind die Vergütung und die Auslagen der Insolvenzverwalterin bzw. des Insolvenzverwalters sowie die Umsatzsteuer hieraus durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Die festgesetzten Beträge sind nicht zu veröffentlichen (§ 64 Abs. 2 S. 2 InsO).
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main, Justizzentrum Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), eingesehen werden.
Es folgen der Tenor der Entscheidung (ohne die festgesetzten Beträge, welche durch ein dreimaliges "x" (xxx) ersetzt werden), die Gründe der Entscheidung sowie die Rechtsbehelfsbelehrung:
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller festgesetzt auf:
1. xxx Euro Nettovergütung nach InsVV
2. xxx Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
3. xxx Euro Auslagen zuzüglich
4. xxx Euro weitere Auslagen für Zustellungen nach § 8 III 1 InsO
5. xxx Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
6. xxx Euro Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Vorschüsse sind entsprechend anzurechnen.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter erhält für die von ihm ausgeübte Tätigkeit eine angemessene Vergütung. Diese richtet sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters ist gem. § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse unter Berücksichtigung des § 1 Abs. 2 InsVV.
Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des Insolvenzverwalters sind bei der Festsetzung der Vergütung zu berücksichtigen. Durch Abweichung vom Regelsatz kann dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung in Form von Zu- und Abschlägen gem. § 3 InsVV Rechnung getragen werden.
In vorliegendem Verfahren wurden keine Zuschläge geltend gemacht.
Im vorliegenden Verfahren wurde bei der Berechnung der Vergütung des Insolvenzverwalters von einer Insolvenzmasse in Höhe von 4.118,14 Euro ausgegangen.
Insbesondere war hier zu berücksichtigen, daß eine Umsatzsteuererstattung, die die Masse bei Einreichung der Schlußrechnung mit Sicherheit noch zu erwarten hat, bei der Bemessungsgrundlage für die Vergütung des Verwalters zu berücksichtigen ist, was auch dann gilt, wenn sich dieser Anspruch aus dem Vorsteuerabzug hinsichtlich der festzusetzenden Vergütung des Verwalters ergibt (so BGH 9. Zivilsenat, Beschluß v. 25.10.2007, Az. IX ZB 147/06).
Hierbei war zunächst die seitens des Verwalters bereits generierte Insolvenzmasse in Höhe von 3.726,07 Euro zugrundezulegen und dieser sodann die Umsatzsteuer hinzuzurechnen, welche sich ergibt, wenn man aus der bereits generierten Insolvenzmasse die Vergütung sowie die Auslagen errechnet und sodann hieraus die Umsatzsteuer ermittelt. Die hinzuzurechnende Umsatzsteuer beträgt in vorliegendem Fall 392,07 Euro und ist der generierten Insolvenzmasse hinzuzurechnen, so daß sich letztlich eine bei der Berechnung der Vergütung zugrundezulegende Insolvenzmasse in Höhe von 4.118,14 Euro ergibt.
Dem Antrag auf Festsetzung der Vergütung war stattzugeben. Auf den Vergütungsantrag wird Bezug genommen.
Die Insolvenzverwalterin bzw. der Insolvenzverwalter hat weiterhin Anspruch auf Auslagenersatz nach § 8 InsVV. Die Insolvenzverwalterin bzw. der Insolvenzverwalter kann anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der im ersten Jahr 15 %, danach 10 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,- Euro je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des Verwalters beträgt. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen (§ 8 Abs. 3 InsVV). In vorliegendem Fall sind sechs angefangene Tätigkeitsjahre zu berücksichtigen, weshalb hier der maximale Pauschsatz von 30 % anzusetzen ist.
Auslagen für gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragene Zustellungen waren, soweit beantragt, gesondert festzusetzen (Beschluss des BGH vom 21.03.2013, IX ZB 209/10).
In vorliegendem Verfahren wurden Auslagen für insgesamt 45 Zustellungen geltend gemacht.
Zusätzlich zur Vergütung und Auslagen war gemäß § 7 InsVV ein Betrag in Höhe der vom Insolvenzverwalter zu zahlenden Umsatzsteuer festzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, sofern der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Sofern dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen, die befristete Erinnerung ebenfalls innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. In Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, kann eine sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13+15, 64283 Darmstadt eingelegt werden.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 24.07.2026.
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