Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kita - Facility - Management GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Ruwoldtweg 15, 22309 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 53693
Stammkapital
26.000,00 EUR
EUID
DEK1101.HRB53693
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 300/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
30.07.2026 , 11:03 Uhr
Eröffnung
01.10.2026 , 10:46 Uhr
Forderungsanmeldefrist
13.11.2026
Berichtstermin
17.12.2026 , 09:30 Uhr
Prüfungstermin
17.12.2026 , 09:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens sind Serviceleistungen aller Art im In- und Ausland für eigene oder andere Unternehmen, der An- und Verkauf von Waren aller Art, insbesondere von Bürobedarf und Möbeln, sowie die Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Geschäftstätigkeit
Serviceleistungen, An- und Verkauf von Waren sowie Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hamburg hat am 30.07.2026 um 11:03 Uhr in dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kita - Facility - Management GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Zugleich ist zur vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Friederike Kirch-Heim bestellt worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin sowie gegebenenfalls Gläubiger innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen sofortige Beschwerde einlegen.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kita - Facility - Management GmbH mit Sitz in Hamburg ist am 01.10.2026 um 10:46 Uhr durch das Amtsgericht Hamburg eröffnet worden. Zuvor war bereits am 30.07.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwältin Friederike Kirch-Heim zur vorläufigen Ins…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kita - Facility - Management GmbH mit Sitz in Hamburg ist am 01.10.2026 um 10:46 Uhr durch das Amtsgericht Hamburg eröffnet worden. Zuvor war bereits am 30.07.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwältin Friederike Kirch-Heim zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Mit der Eröffnung des Verfahrens ist Rechtsanwältin Friederike Kirch-Heim zur Insolvenzverwalterin bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 13.11.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden und Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, sind angewiesen, Leistungen an die Insolvenzverwalterin zu erbringen. Es ist das mündliche Verfahren angeordnet. Für den 17.12.2026 um 09:30 Uhr wurde ein Berichts- und Prüfungstermin zur Gläubigerversammlung angesetzt, in der unter anderem über die Person der Insolvenzverwalterin und die Einsetzung eines Gläubigerausschusses entschieden werden soll. Am 01.10.2026 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 300/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kita - Facility - Management GmbH, Serviceleistungen aller Art im In- und Ausland für eigene oder andere Unternehmen, Ruwoldtweg 15, 22309 Hamburg (AG Hamburg, HRB 53693), vertr. d.: Hans-Jürgen Tost, Kuckucksweg 3, …
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 300/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kita - Facility - Management GmbH, Serviceleistungen aller Art im In- und Ausland für eigene oder andere Unternehmen, Ruwoldtweg 15, 22309 Hamburg (AG Hamburg, HRB 53693), vertr. d.: Hans-Jürgen Tost, Kuckucksweg 3, 22175 Hamburg, (Geschäftsführer), ist am 30.07.2026 um 11:03 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Friederike Kirch-Heim, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg, Tel.: 040 - 432 080 0 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
67c IN 300/26
Amtsgericht Hamburg, 30.07.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
67c IN 300/26 : Über das Vermögen der Kita - Facility - Management GmbH, Serviceleistungen aller Art im In- und Ausland für eigene oder andere Unternehmen, Ruwoldtweg 15, 22309 Hamburg (AG Hamburg, HRB 53693), vertr. d.: Hans-Jürgen Tost, (Geschäftsführer), ist am 01.10.2026 um 10:46 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet…
67c IN 300/26 : Über das Vermögen der Kita - Facility - Management GmbH, Serviceleistungen aller Art im In- und Ausland für eigene oder andere Unternehmen, Ruwoldtweg 15, 22309 Hamburg (AG Hamburg, HRB 53693), vertr. d.: Hans-Jürgen Tost, (Geschäftsführer), ist am 01.10.2026 um 10:46 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Friederike Kirch-Heim, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg, Tel.: 040 - 432 080 0.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 13.11.2026 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Es ist das mündliche Verfahren angeordnet.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 17.12.2026, 09:30 Uhr, B405, Ziviljustizgebäude, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Beauftragung der Insolvenzverwalterin zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO),
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hamburg, 01.10.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
67c IN 300/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kita - Facility - Management GmbH, Serviceleistungen aller Art im In- und Ausland für eigene oder andere Unternehmen, Ruwoldtweg 15, 22309 Hamburg (AG Hamburg, HRB 53693), vertr. d.: Hans-Jürgen Tost (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin am 01.10…
67c IN 300/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kita - Facility - Management GmbH, Serviceleistungen aller Art im In- und Ausland für eigene oder andere Unternehmen, Ruwoldtweg 15, 22309 Hamburg (AG Hamburg, HRB 53693), vertr. d.: Hans-Jürgen Tost (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin am 01.10.2026 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Hamburg, 02.10.2026
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