Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
K&K Projekt Lambertistraße GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Lübecker Straße 13, 45889 Gelsenkirchen
Handelsregister
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 16672
EUID
DER2507.HRB16672
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
160 IN 121/24
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann
Adresse
Ruhrallee 175, 45136 Essen
Termine & Fristen
Eröffnung
01.01.2026 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
29.01.2026
Berichtstermin
23.02.2026 , 12:00 Uhr
Prüfungstermin
23.02.2026 , 12:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Erwerb, Verwaltung und Verwertung von Grundbesitz sowie Errichtung von Gebäulichkeiten im eigenen Namen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Essen hat am 01.01.2026 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der K&K Projekt Lambertistraße GmbH, Gelsenkirchen, wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Der Antrag der Schuldnerin ist am 09.08.2024 bei Gericht eingegangen. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann, Essen, ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 29.01.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie in Anspruch nehmen. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, der zugleich als Berichtstermin und Prüfungstermin dient, ist am 23.02.2026 um 12:00 Uhr im Amtsgericht Essen angesetzt. In dieser Versammlung werden unter anderem über die Bestätigung des Verwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über besonders bedeutsame Rechtshandlungen wie die Veräußerung von Unternehmensanteilen, Immobilien und die Aufnahme von Massedarlehen beschlossen. Die Forderungstabelle wird ab dem 06.02.2026 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 121/24
160 IN 121/24
AMTSGERICHT ESSEN
BESCHLUSS
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 16672 eingetragenen K&K Projekt Lambertistraße GmbH, Lübecker Str. 13, 45889 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnennen Fr…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 121/24
160 IN 121/24
AMTSGERICHT ESSEN
BESCHLUSS
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 16672 eingetragenen K&K Projekt Lambertistraße GmbH, Lübecker Str. 13, 45889 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnennen Frau Pascale Sophia Kaus, Hermann-Hesse-Straße 9, 46487 Wesel und Herrn Mano-Alexander Kremers, Am Fettingkotten 11, 45891 Gelsenkirchen und Herrn Volker Hans Kaus, Hermann-Hesse-Straße 9, 46487 Wesel
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.01.2026, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 09.08.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann, Ruhrallee 175, 45136 Essen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 29.01.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Montag, 23.02.2026, 12:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, 2. Etage, Sitzungssaal 293.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- die Freihändige Verwertung der Immobilie Lambertistraße 49 und 49a, 59229 Ahlen nach pflichtgemäßem Ermessen des Insolvenzverwalters,
- der Abschluss einer Massedarlehensvereinbarung über ein Abrufdarlehen von bis zu T€ 180,0 mit der Volksbank im Münsterland eG,
- der Abschluss einer Verwertungsvereinbarung mit der Volksbank im Münsterland eG mit einem Massekostenbeitrag von 10 % des Kaufpreises bzw. Verwertungserlöses,
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 06.02.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 158 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
Essen, 01.01.2026
Amtsgericht
Klopp
Richter am Amtsgericht
160 IN 121/24
Essen, 01.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 121/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 16672 eingetragenen K&K Projekt Lambertistraße GmbH, Lübecker Str. 13, 45889 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnennen Frau Pas…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 121/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 16672 eingetragenen K&K Projekt Lambertistraße GmbH, Lübecker Str. 13, 45889 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnennen Frau Pascale Sophia Kaus, Hermann-Hesse-Straße 9, 46487 Wesel und Herrn Mano-Alexander Kremers, Am Fettingkotten 11, 45891 Gelsenkirchen und Herrn Volker Hans Kaus, Hermann-Hesse-Straße 9, 46487 Wesel
ist am 14.10.2024, um 11:53 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann, Ruhrallee 185, 45136 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
160 IN 121/24
Amtsgericht Essen, 14.10.2024
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