Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
K&K Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Am Lehrsteinbruch 22, 49479 Ibbenbüren
Handelsregister
Amtsgericht Steinfurt HRB 13884
EUID
DER2706.HRB13884
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
77 IN 5/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stefan Dokters
Adresse
Erzweg 2, 48282 Emsdetten
Telefon
02572/91727-0
Termine & Fristen
Antragseingang
25.01.2024
Eröffnung
22.03.2024 , 11:18 Uhr
Forderungsanmeldefrist
31.05.2024
Berichtstermin
21.06.2024
Prüfungstermin
27.02.2025
Gegenstand des Unternehmens
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personenhandelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin (Komplementärin) an der K&K Elektrotechnik GmbH & Co. KG, die zum Gegenstand den Erwerb, Verkauf, die Lieferung und Montage von Elektrotechnik hat.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der K&K Verwaltungs GmbH ist am 22.03.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag war am 25.01.2024 eingegangen. Rechtsanwalt Stefan Dokters ist zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger waren bis zum 31.05.2024 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin war ursprünglich für den 21.06.2024 angesetzt. Im Nachgang wurde eine offenbare Unrichtigkeit im Eröffnungsbeschluss berichtigt; die Schuldnerin ist führungslos, da der ursprüngliche Geschäftsführer nie tätig war und der letzte Geschäftsführer vor Verfahrenseröffnung gelöscht wurde. Für nachträglich angemeldete Forderungen (lfd. Nr. 4 bis 6) ist ein besonderer Prüfungstermin für den 27.02.2025 angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 5/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 13884 eingetragenen K&K Verwaltungs GmbH, Am Lehrsteinbruch 22, 49479 Ibbenbüren, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Kamutzki, Am Lehrsteinbruch 22, 49479 Ibbenbüren
wird …
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 5/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 13884 eingetragenen K&K Verwaltungs GmbH, Am Lehrsteinbruch 22, 49479 Ibbenbüren, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Kamutzki, Am Lehrsteinbruch 22, 49479 Ibbenbüren
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 22.03.2024, um 11:18 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 25.01.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Stefan Dokters, Erzweg 2, 48282 Emsdetten, Telefon: 02572/91727-0, Fax: 025729172799.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 31.05.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 21.06.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 07.06.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 221 B niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
77 IN 5/24
Münster, 22.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 5/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 13884 eingetragenen K&K Verwaltungs GmbH, Am Lehrsteinbruch 22, 49479 Ibbenbüren, führungslos
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kanzlei BBR, Nikolaiort 5A, 49074 O…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 5/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 13884 eingetragenen K&K Verwaltungs GmbH, Am Lehrsteinbruch 22, 49479 Ibbenbüren, führungslos
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kanzlei BBR, Nikolaiort 5A, 49074 Osnabrück
wird das Rubrum im Eröffnungsbeschluss vom 22.03.2024 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit wie folgt berichtigt:
Schuldnerin ist die im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 13884 eingetragene K&K Verwaltungs GmbH, am Lehrsteinbruch 22, 79479 Ibbenbüren, führungslos.
Gründe
Der ursprünglich im Rubrum ausgewiesene Geschäftsführer, Herr Thomas Kamutzki, war nie Geschäftsführer der K&K Verwaltungs GmbH, sondern Prokurist. Der einzige Geschäftsführer, Herr Bahri Kus, hat sein Amt als Geschäftsführer niedergelegt und ist bereits am 17.11.2023, mithin vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der K&K Verwaltungs GmbH, als Geschäftsführer im Handelsregister HRB 13884 gelöscht worden.
Die Aufnahme von Herrn Kamutzki als Geschäftsführer im Rubrum erfolgte versehentlich. Die GmbH war und ist ausweislich des Handelsregisterauszuges Bl. 37 d. A. führungslos.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Münster, 06.05.2024
Amtsgericht
Veith
Richterin
77 IN 5/24
Amtsgericht Münster, 22.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 5/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 13884 eingetragenen K&K Verwaltungs GmbH, Am Lehrsteinbruch 22, 49479 Ibbenbüren, gesetzlich vertreten durch den Verfahrenspfleger Herrn Thomas Kamutzki, Goethestraße 18,…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 5/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 13884 eingetragenen K&K Verwaltungs GmbH, Am Lehrsteinbruch 22, 49479 Ibbenbüren, gesetzlich vertreten durch den Verfahrenspfleger Herrn Thomas Kamutzki, Goethestraße 18, 49477 Ibbenbüren
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen lfd. Nr. 4 bis 6 der Tabelle werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 27.02.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 221 B niedergelegt.
77 IN 5/24
Amtsgericht Münster, 03.02.2025
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