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Insolvenzprofil
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KK Wohnen GmbH mit Sitz in Tübingen ist beim Amtsgericht Tübingen anhängig. Die Schuldnerin wird durch die Geschäftsführer Andreas Kandlbinder und Caroline Kandlbinder vertreten. Das Amtsgericht Tübingen hat mit Beschluss vom 28.08.2026 die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, bis zum 10.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein Widerspruch kann nicht per einfacher E-Mail wirksam abgegeben werden, sondern muss formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle erfolgen. Informationen zur elektronischen Einreichung sind im eJustice-Portal verfügbar. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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