Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 74388
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Insolvenzprofil
Klaus Bartholome GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Berliner Allee 43, 40212 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 74388
EUID
DER1101.HRB74388
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
505 IN 213/24
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Winfried Bongartz
Adresse
Sternstraße 9 - 11, 40479 Düsseldorf
Termine & Fristen
Eröffnung
16.06.2025 , 16:52 Uhr
Forderungsanmeldefrist
04.08.2025
Prüfungstermin
25.08.2025
Einstellung
23.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
a) Die Unterhaltung eines Friseurbetriebes sowie b) der Handel, auch Im- und Export von / mit Haarpflegemitteln, Kosmetikartikeln, Düften, Möbeln und Kleinmöbeln, Modeaccessoires.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Klaus Bartholome GmbH ist am 16.06.2025 um 16:52 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag war am 10.10.2024 eingegangen. Zugleich wurden die Verfahren 505 IN 213/24 und 505 IN 268/24 verbunden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Winfried Bongartz ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 04.08.2025. Der Prüfungstermin, der zugleich der Termin der ersten Gläubigerversammlung ist, findet am 25.08.2025 statt. Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird verzichtet. Die Unterlagen werden ab dem 11.08.2025 zur Einsicht niedergelegt. Am 23.06.2026 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 213/24
Über das Vermögen
der Klaus Bartholome GmbH, Berliner Allee 43, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Bartholome,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 16.06.2025, um 16:52 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 213/24
Über das Vermögen
der Klaus Bartholome GmbH, Berliner Allee 43, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Bartholome,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 16.06.2025, um 16:52 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 10.10.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zugleich werden die Verfahren 505 IN 213/24 und 505 IN 268/24 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Winfried Bongartz, Sternstraße 9 - 11, 40479 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 04.08.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 25.08.2025.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 11.08.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S.3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
505 IN 213/24
Düsseldorf, 16.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 213/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der beim Amtsgericht Düsseldorf unter HRB 74388 eingetragenen Klaus Bartholome GmbH, Berliner Allee 43, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Bartholome, Am roten Kreuz 9, 40667 Meerbus…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 213/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der beim Amtsgericht Düsseldorf unter HRB 74388 eingetragenen Klaus Bartholome GmbH, Berliner Allee 43, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Bartholome, Am roten Kreuz 9, 40667 Meerbusch
ist am 23.06.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
505 IN 213/24
Amtsgericht Düsseldorf, 23.06.2026
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