Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 2816
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Kleinehelleforth GmbH
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Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Schmiedestrang 22, 33415 Verl
Handelsregister
Amtsgericht Gütersloh HRB 2816
EUID
DER2103.HRB2816
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 211/15
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Ines Cammann
Adresse
Paderborner Str. 11, 33415 Verl
Termine & Fristen
Aufhebung
07.05.2026 , 14:41 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Bau uon Heizungs-, Sanitär- und Lüftungsanlagen sowie der Handel mit solchen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 2816 eingetragenen Kleinehelleforth GmbH, Schmiedestrang 22, 33415 Verl, wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben. Das Verfahren ist am 07.05.2026 um 14:41 Uhr durch das Amtsgericht Bielefeld aufgehoben worden (§ 200 InsO). Die gesetzlich vertretungsberechtigten Geschäftsführer sind Herrn Reinhold Kleinehelleforth und Herrn Meik Kleinehelleforth. Als Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Ines Cammann bestellt. Gegen den Beschluss steht demjenigen, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts einzureichen. Die Frist für die Einlegung beträgt zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 211/15
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 2816 eingetragenen Kleinehelleforth GmbH, Schmiedestrang 22, 33415 Verl, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Reinhold Kleinehelleforth, Reuterstr. 13, 3…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 211/15
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 2816 eingetragenen Kleinehelleforth GmbH, Schmiedestrang 22, 33415 Verl, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Reinhold Kleinehelleforth, Reuterstr. 13, 33415 Verl und Herrn Meik Kleinehelleforth, Reuterstr. 13, 33415 Verl
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Ines Cammann, Paderborner Str. 11, 33415 Verl
wird heute, am 07.05.2026, um 14:41 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 211/15
Amtsgericht Bielefeld, 07.05.2026
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