Vorläufige Maßnahmen Nordrhein-Westfalen HRB 15699

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Insolvenzprofil

KLS Krenz Lokservice GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Rahestr. 81, 49525 Lengerich
Handelsregister
Amtsgericht Steinfurt HRB 15699
EUID
DER2706.HRB15699

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
87 IN 43/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Frank Stanitzke
Adresse
Am Schölerberg 9, 49082 Osnabrück

Termine & Fristen

Anordnung vorläufiger Maßnahmen
06.08.2026 , 09:55 Uhr

Gegenstand des Unternehmens

Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Reparatur und Pflege von Lokomotiven. lnstandhaltungsmanagement und damit verbundene Dienstleistungen. Beratung zur lnstandhaltung und zu lnstandhaltungsprogrammen. Überwachung der lnstandhaltung. Übernahme und lnbetriebnahme von Lokomotiven und dazugehörige Dienstleistungen. Erstellung, Anpassung und Optimierung von lnstandhaltungsprogrammen. Mobiler Service für Lokomotiven. Betrieb von Werkstätten für Lokomotiven. Ersatzteilhaltung, -management, -beschaffung, -handel. Organisation der Aufarbeitung von Teilen, Organisation vom Transport von Teilen. Vorhaltung und Gestellung von Betriebsmitteln sowie Bauplanungen

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Münster hat am 06.08.2026 um 09:55 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der KLS Krenz Lokservice GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 15699, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Frank Stanitzke bestellt worden. Die Schuldnerin darf über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 43/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 15699 eingetragenen KLS Krenz Lokservice GmbH, Rahestraße 81, 49525 Lengerich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Krenz, Rahestrasse …

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