Berichts- und PrüfungsterminNiedersachsenHRB 110741
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KLT-Consult GmbH
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Insolvenzeröffnung
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Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 110741
EUID
DEP2305.HRB110741
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Arnsberg
Aktenzeichen
21 IN 131/18
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Friedrich Klare
Adresse
Klütstr. 86, 31787 Hameln
Termine & Fristen
Prüfungstermin
22.02.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KLT-Consult GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Arnsberg hat angeordnet, dass die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 22.02.2024. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg niedergelegt. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu, der binnen zwei Wochen nach Zustellung bei dem zuständigen Amtsgericht Arnsberg eingelegt werden muss.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 21 IN 131/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 110741 eingetragenen KLT-Consult GmbH, Lippestraße 2, 59510 Lippetal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Friedrich Klare, Klütstr. 86, 31787 Hameln
wi…
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 21 IN 131/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 110741 eingetragenen KLT-Consult GmbH, Lippestraße 2, 59510 Lippetal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Friedrich Klare, Klütstr. 86, 31787 Hameln
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 22.02.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. C 402 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
21 IN 131/18
Amtsgericht Arnsberg, 10.01.2024
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