Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Knight Cars GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Nansenstraße 19, 54634 Bitburg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Wittlich HRB 46070
EUID
DET2408V.HRB46070
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bitburg
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Eva Meyer
Adresse
Kornmarkt 4, 54290 Trier
Telefon
0651 170830
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
09.04.2025
Gegenstand des Unternehmens
Der An- und Verkauf sowie die Vermietung und Vermittlung, Überführung und Transport von Fahrzeugen aller Art, insbesondere von Kraftfahrzeugen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Knight Cars GmbH ist Gegenstand dieser Bekanntmachung. Am 09.04.2025 hat das Amtsgericht Bitburg die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet. Durch diesen Beschluss sind Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung der bestellten Person wirksam. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben ist die Rechtsanwältin Eva Meyer bestellt worden. Die Gläubiger der Antragsgegnerin werden aufgefordert, ihre Leistungen nur unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen. Gegen die Entscheidung kann die Antragsgegnerin sowie gegebenenfalls auch Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 4/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Knight Cars GmbH, Nansenstraße 19, 54634 Bitburg, vertr. d.: Celestino Joao Gombo, Nansenstraße 19, 54634 Bitburg, (Geschäftsführer), ist am um Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegn…
9 IN 4/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Knight Cars GmbH, Nansenstraße 19, 54634 Bitburg, vertr. d.: Celestino Joao Gombo, Nansenstraße 19, 54634 Bitburg, (Geschäftsführer), ist am um Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der wirksam. Zur ist Rechtsanwältin Eva Meyer, Kornmarkt 4, 54290 Trier, Tel.: 0651 170830, Fax: 0651 170830120 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bitburg, Gerichtsstraße 2/4, 54634 Bitburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bitburg, 09.04.2025
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