Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Knipping UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Heinz-Nixdorf-Ring 1, 33106 Paderborn
Handelsregister
Amtsgericht Paderborn HRB 7821
EUID
DER2809.HRB7821
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 18/23
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Prüfungstermin
12.02.2024
Prüfungstermin
27.02.2025
Prüfungstermin
24.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Projektierung, Umsetzung, Wartung und Beratung der Gebäudetechnik jeglicher Art für gewerbliche und private Immobilien, Gebäudeoptimierungen, insbesondere energietechnische sowie Entwicklung und Herstellung sowie Handel von Software und Hardware für die Gebäudetechnik sowie alle mit dem Gegenstand des Unternehmens in Zusammenhang stehenden Geschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Knipping UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG ist beim Amtsgericht Paderborn anhängig. Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Für die Bekanntmachung vom 29.01.2024 war der Prüfungsstichtag der 12.02.2024. In der späteren Bekanntmachung vom 12.01.2026 wurde der Prüfungsstichtag auf den 24.02.2026 festgelegt. Bis zu diesem Termin muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn zur Einsicht niedergelegt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Knipping UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG wird vom Amtsgericht Paderborn unter dem Aktenzeichen 2 IN 18/23 geführt. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRA 7821 eingetragen und wird gesetzlich durch die Mohr & Knipping Management UG (haftung…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Knipping UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG wird vom Amtsgericht Paderborn unter dem Aktenzeichen 2 IN 18/23 geführt. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRA 7821 eingetragen und wird gesetzlich durch die Mohr & Knipping Management UG (haftungsbeschränkt) vertreten, deren Geschäftsführer Herr Maik Knipping ist. Das Verfahren befindet sich in der Phase der Forderungsprüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 InsO. Die Bekanntmachungen datieren vom 29.01.2024, 15.01.2025 und 12.01.2026. In den jeweiligen Bekanntlegungen wurden unterschiedliche Prüfungsstichtage festgelegt: zunächst der 12.02.2024, später der 27.02.2025 und zuletzt der 24.02.2026. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht aus. Gläubigern, deren Forderungen festgestellt wurden, wird kein Auszug oder keine Benachrichtigung erteilt. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 18/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRA 7821 eingetragenen Knipping UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Kasseler Tor 32, 34414 Warburg, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die im Register des Amtsgerichts…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 18/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRA 7821 eingetragenen Knipping UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Kasseler Tor 32, 34414 Warburg, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 14419 eingetragene Mohr & Knipping Management UG (haftungsbeschränkt), Kasseler Tor 32, 34414 Warburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Maik Knipping, Kehlbergweg 18 a, 34414 Warburg,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 24.02.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 236 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
2 IN 18/23
Amtsgericht Paderborn, 12.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 18/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRA 7821 eingetragenen Knipping UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Kasseler Tor 32, 34414 Warburg, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die im Register des Amtsgerichts…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 18/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRA 7821 eingetragenen Knipping UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Kasseler Tor 32, 34414 Warburg, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 14419 eingetragene Mohr & Knipping Management UG (haftungsbeschränkt), Kasseler Tor 32, 34414 Warburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Maik Knipping, Kehlbergweg 18 a, 34414 Warburg,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 12.02.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 236 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
2 IN 18/23
Amtsgericht Paderborn, 29.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 18/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRA 7821 eingetragenen Knipping UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Kasseler Tor 32, 34414 Warburg, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die im Register des Amtsgerichts…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 18/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRA 7821 eingetragenen Knipping UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Kasseler Tor 32, 34414 Warburg, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 14419 eingetragene Mohr & Knipping Management UG (haftungsbeschränkt), Kasseler Tor 32, 34414 Warburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Maik Knipping, Kehlbergweg 18 a, 34414 Warburg,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 27.02.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 236 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
2 IN 18/23
Amtsgericht Paderborn, 15.01.2025
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