Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Knoth & Vierdag GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hohenstaufenring 39, 50674 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 82244
EUID
DER3306.HRB82244
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70f IN 46/23
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Sandro Knoth
Adresse
Sandweg 74, 50827 Köln
Termine & Fristen
Prüfungsstichtag
14.11.2024
Prüfungsstichtag
17.04.2025
Prüfungsstichtag
23.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
der Handel mit Einrichtungsgegenständen, insbesondere mit Schlaf- und Wohnmöbeln, Dekorationsartikel sowie mit Heim- und Haustextilien.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Köln hat in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Knoth & Vierdag GmbH die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 23.09.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 02.09.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln niedergelegt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung. Gegen den Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben, der binnen zwei Wochen nach Zustellung eingereicht werden muss.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Knoth & Vierdag GmbH ist beim Amtsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 70f IN 46/23 anhängig. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 82244 eingetragen und wird gesetzlich durch den Geschäftsführer Sandro Knoth vertreten. Im Verfahrensverlauf wu…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Knoth & Vierdag GmbH ist beim Amtsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 70f IN 46/23 anhängig. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 82244 eingetragen und wird gesetzlich durch den Geschäftsführer Sandro Knoth vertreten. Im Verfahrensverlauf wurden mehrere Beschlüsse zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erlassen. Zunächst wurde für den Beschluss vom 07.08.2024 ein Prüfungsstichtag auf den 14.11.2024 festgelegt. In einer späteren Bekanntmachung vom 16.01.2025 wurde der Prüfungsstichtag auf den 17.04.2025 verschoben. Die aktuellste Bekanntmachung vom 23.07.2025 bestimmt nun den 23.09.2025 als Prüfungsstichtag für das schriftliche Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 InsO. Bis zu diesem Termin müssen schriftliche Widersprüche gegen die zu prüfenden Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabellen mit den Forderungen sind jeweils ab einem Monat vor dem jeweiligen Stichtag zur Einsicht niedergelegt. Das Verfahren befindet sich aktuell in der Phase der Forderungsprüfung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70f IN 46/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 82244 eingetragenen Knoth & Vierdag GmbH, Hohenstaufenring 39, 50674 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sandro Knoth, Sandweg 74, 50827 Köln
wird angeor…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70f IN 46/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 82244 eingetragenen Knoth & Vierdag GmbH, Hohenstaufenring 39, 50674 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sandro Knoth, Sandweg 74, 50827 Köln
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 23.09.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 02.09.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1213 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70f IN 46/23
Amtsgericht Köln, 23.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70f IN 46/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 82244 eingetragenen Knoth & Vierdag GmbH, Hohenstaufenring 39, 50674 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sandro Knoth, Sandweg 74, 50827 Köln
wird angeor…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70f IN 46/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 82244 eingetragenen Knoth & Vierdag GmbH, Hohenstaufenring 39, 50674 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sandro Knoth, Sandweg 74, 50827 Köln
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 17.04.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 17.03.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1213 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70f IN 46/23
Amtsgericht Köln, 16.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70f IN 46/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 82244 eingetragenen Knoth & Vierdag GmbH, Hohenstaufenring 39, 50674 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sandro Knoth, Sandweg 74, 50827 Köln
wird die Pr…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70f IN 46/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 82244 eingetragenen Knoth & Vierdag GmbH, Hohenstaufenring 39, 50674 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sandro Knoth, Sandweg 74, 50827 Köln
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag ist
Donnerstag,der 14.11.2024.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 14.10.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Zimmer Nr. 1213 niedergelegt.
Spätestens zum Prüfungsstichtag muss ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70f IN 46/23
Amtsgericht Köln, 07.08.2024
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