Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
tier3 solutions GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Kolberger Straße 61-63, 51381 Leverkusen
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 70506
Stammkapital
31.250,00 EUR
EUID
DER3306.HRB70506
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70k IN 313/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
13.09.2024 , 14:11 Uhr
Eröffnung
01.11.2024 , 09:08 Uhr
Forderungsanmeldefrist
27.12.2024
Berichtstermin
27.01.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
27.01.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungsstichtag
27.10.2025
Gegenstand des Unternehmens
die Unternehmensberatung im Bereich der Registrierung und Zulassung von Chemikalien, vor allem von Pflanzenschutzmitteln, Bioziden und Spezialchemikalien, insbesondere die Konzeption und Durchführung von höherwertigen Studien und Risikoabschätzungen (sog. "tier3" und "higher tiered" Studien und Evaluierungen); Projektmanagement; Erstellung von Dossiers, Gutachten und Monographien; statistische Datenauswertung; wissenschaftliche Datenrecherche und Textarbeiten; Betreuung und Durchführung von wissenschaftlichen Studien im Labor sowie im Freiland; generelle Dienstleistungen im Kompetenzbereich eines Diplombiologen; Beratung im Bereich des Natur- und Artenschutzes; Landschaftsplanung; Bereitstellung von Medien im Kontext von Landwirtschaft und Natur; Datenbankpflege und Datenbankmanagement; Qualitätssicherung und Datenbankverwaltung in den vorgenannten Bereichen; Modellierung im Bereich der Biologie und des Umweltverhaltens von Chemikalien.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Engineering & technische Dienstleistungen
Subbranche
Technische Beratung
Geschäftstätigkeit
Beratung zur Registrierung und Zulassung von Chemikalien sowie Durchführung wissenschaftlicher Studien und Risikoabschätzungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Köln hat in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der tier3 solutions GmbH angeordnet, dass nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen sowie Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 27.10.2025. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 26.09.2025 auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht niedergelegt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung zu.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der tier3 solutions GmbH ist am 01.11.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren bereits am 13.09.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Jochen Müller zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Der Antrag auf Eröffnung i…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der tier3 solutions GmbH ist am 01.11.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren bereits am 13.09.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Jochen Müller zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 05.09.2024 von der Schuldnerin gestellt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.12.2024 anzumelden. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, einschließlich des Berichts- und Prüfungstermins, ist für den 27.01.2025 angesetzt. Zudem wird ein Prüfungsstichtag für nachträglich angemeldete Forderungen auf den 27.10.2025 festgelegt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der tier3 solutions GmbH wurde am 13.09.2024 mit Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet und Rechtsanwalt Jochen Müller zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 01.11.2024 ist das Hauptinsolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der tier3 solutions GmbH wurde am 13.09.2024 mit Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet und Rechtsanwalt Jochen Müller zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 01.11.2024 ist das Hauptinsolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum endgültigen Insolvenzverwalter wurde ebenfalls Rechtsanwalt Jochen Müller ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endete am 27.12.2024. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, Berichtstermin und Prüfungstermin ist für den 27.01.2025 angesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf hat der Insolvenzverwalter am 12.11.2024 die Anzeige der Masseunzulänglichkeit bei Gericht eingereicht. Zudem sind nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren zu prüfen, wobei der Prüfungsstichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 27.10.2025 festgelegt wurde.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 313/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der tier3 solutions GmbH, Kohlberger Straße 61-63, 51381 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Christian Wolf, Hüscheider Straße 69, 51381 Leverkusen
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten un…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 313/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der tier3 solutions GmbH, Kohlberger Straße 61-63, 51381 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Christian Wolf, Hüscheider Straße 69, 51381 Leverkusen
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 27.10.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 26.09.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1228 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70k IN 313/24
Amtsgericht Köln, 28.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 313/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der tier3 solutions GmbH, Kohlberger Straße 61-63, 51381 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Christian Wolf, Hüscheider Straße 69, 51381 Leverkusen
Geschäftszweig: die Unternehmensberatun…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 313/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der tier3 solutions GmbH, Kohlberger Straße 61-63, 51381 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Christian Wolf, Hüscheider Straße 69, 51381 Leverkusen
Geschäftszweig: die Unternehmensberatung im Bereich der Registrierung und Zulassung von Chemiekalien
ist am 13.09.2024, um 14:11 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Jochen Müller, Gerichtstraße 8, 51379 Leverkusen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70k IN 313/24
Amtsgericht Köln, 13.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 313/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 70506 eingetragenen tier3 solutions GmbH, Kohlberger Straße 61-63, 51381 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Christian Wolf
Geschäftszweig: die Unternehmensberatung im …
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 313/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 70506 eingetragenen tier3 solutions GmbH, Kohlberger Straße 61-63, 51381 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Christian Wolf
Geschäftszweig: die Unternehmensberatung im Bereich der Registrierung und Zulassung von Chemiekalien
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.11.2024, um 09:08 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 05.09.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Jochen Müller, Gerichtstraße 8, 51379 Leverkusen, Telefon: 02171 501590-0, Fax: 02171 501590-19.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.12.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Montag, 27.01.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 227.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, Ganzen oder in Teilen freihändig an Dritte oder an nahestehende Personen i.S.d. § 162 InsO zu veräußern bzw. die Gläubigerversammlung stimmt einer solchen ggf. bereits erfolgten Veräußerung des schuldnerischen Unternehmens zu,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, die Annahme oder Aufnahme eines solchen Rechtsstreites abzulehnen oder beizulegen, oder zur Vermeidung solcher Rechtsstreitigkeiten einen Vergleich oder einen Schiedsvertrag abzuschließen,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit) bzw. äußert sich nicht bis zum schriftlichen Termin
, so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 06.01.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1228 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
70k IN 313/24
Amtsgericht Köln, 01.11.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 313/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der tier3 solutions GmbH, Kohlberger Straße 61-63, 51381 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Christian Wolf, Hüscheider Straße 69, 51381 Leverkusen
ist am 12.11.2024 bei Gericht die Anzeige des Ins…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 313/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der tier3 solutions GmbH, Kohlberger Straße 61-63, 51381 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Christian Wolf, Hüscheider Straße 69, 51381 Leverkusen
ist am 12.11.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
70k IN 313/24
Amtsgericht Köln, 13.11.2024
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