Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kodi Handels GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Zörbiger Straße 6b, 06188 Landsberg
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 37771
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEW1215.HRB37771
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 307/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther
Rolle
Sachwalter
Adresse
Franzosenweg 20, 06112 Halle (Saale)
Telefon
0345/212220
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
14.07.2026 , 12:10 Uhr
Eröffnung
01.10.2026 , 10:04 Uhr
Forderungsanmeldefrist
12.11.2026
Berichtstermin
10.12.2026 , 09:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der Handel mit Waren des Einzelhandels, insbesondere Drogerieprodukte, Gartenbauprodukte, Schreibwaren, Lebensmitteln und Getränken, Tierbedarf und Zeitschriften.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Handel
Subbranche
Einzelhandel
Geschäftstätigkeit
Handel mit Waren des Einzelhandels, insbesondere Drogerieprodukte, Gartenbauprodukten, Schreibwaren, Lebensmitteln, Getränken, Tierbedarf und Zeitschriften
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Antragsverfahren über das Vermögen der Kodi Handels GmbH ist dem vorläufigen Sachwalter zusätzlich zur am 14.07.2026 angeordneten vorläufigen Eigenverwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Halle (Saale) eingesehen werden.
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kodi Handels GmbH mit Sitz in Landsberg ist am 14.07.2026 um 12:10 Uhr die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet worden. Dem vorläufigen Sachwalter ist zusätzlich die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Am 01.10.2026 ha…
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kodi Handels GmbH mit Sitz in Landsberg ist am 14.07.2026 um 12:10 Uhr die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet worden. Dem vorläufigen Sachwalter ist zusätzlich die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Am 01.10.2026 hat der Sachwalter gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen und künftig fällig werdenden Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Am selben Tag, dem 01.10.2026 um 10:04 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet, die unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse verwaltet und über sie verfügt. Als Sachwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther bestellt. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 12.11.2026 beim Sachwalter anzumelden. Am 10.12.2026 um 09:00 Uhr findet vor dem Amtsgericht Halle (Saale) eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin, Stellungnahme des Sachwalters und Prüfung der angemeldeten Forderungen statt. Dieser Termin dient zugleich der Entscheidung über die Person des Sachwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie weitere verfahrensrelevante Punkte wie die Verwertung der Insolvenzmasse oder den Fortgang des Verfahrens. Die internationale Zuständigkeit des Gerichts ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 307/26: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kodi Handels GmbH, Zörbiger Str. 6 b, 06188 Landsberg (AG Stendal, HRB 37771), vertr. d.: Fabian Grund, Zörbiger Str. 6 b, 06188 Landsberg, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Sachwalter zusätzlich zu der am 14.07.2026 um 12:10 Uhr angeordneten vor…
59 IN 307/26: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kodi Handels GmbH, Zörbiger Str. 6 b, 06188 Landsberg (AG Stendal, HRB 37771), vertr. d.: Fabian Grund, Zörbiger Str. 6 b, 06188 Landsberg, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Sachwalter zusätzlich zu der am 14.07.2026 um 12:10 Uhr angeordneten vorläufigen Eigenverwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 11.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 307/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kodi Handels GmbH, Zörbiger Str. 6 b, 06188 Landsberg (AG Stendal, HRB 37771), vertr. d.: Fabian Grund, Zörbiger Str. 6 b, 06188 Landsberg, (Geschäftsführer), hat der Sachwalter am 01.10.2026 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung …
59 IN 307/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kodi Handels GmbH, Zörbiger Str. 6 b, 06188 Landsberg (AG Stendal, HRB 37771), vertr. d.: Fabian Grund, Zörbiger Str. 6 b, 06188 Landsberg, (Geschäftsführer), hat der Sachwalter am 01.10.2026 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Halle (Saale), 05.10.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 307/26 : Über das Vermögen der Kodi Handels GmbH, Zörbiger Str. 6 b, 06188 Landsberg (AG Stendal, HRB 37771), vertr. d.: Fabian Grund, Zörbiger Str. 6 b, 06188 Landsberg, (Geschäftsführer), ist am 01.10.2026 um 10:04 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöth…
59 IN 307/26 : Über das Vermögen der Kodi Handels GmbH, Zörbiger Str. 6 b, 06188 Landsberg (AG Stendal, HRB 37771), vertr. d.: Fabian Grund, Zörbiger Str. 6 b, 06188 Landsberg, (Geschäftsführer), ist am 01.10.2026 um 10:04 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Franzosenweg 20, D 06112 Halle (Saale), Tel.: 0345/212220, Fax: 0345/2122222, E-Mail: inso@floether-wissing.de.
Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).
Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Halle (Saale) ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 12.11.2026 anzumelden;
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 10.12.2026, 09:00 Uhr, Saal X.0.1, Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme des Sachwalters und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO)
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweis:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 05.10.2026
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