Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Rolf Köhler ist am 01.03.2024 eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Rüdiger Bauch ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO endet am 11.04.2024. Widersprüche gegen die Feststellung angemeldeter Forderungen sowie Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung sind bis zum 23.05.2024 beim Amtsgericht Dresden einzureichen. Der Insolvenzverwalter hat dem Gericht am 20.03.2024 eine drohende Masseunzulänglichkeit angezeigt. Die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist im schriftlichen Verfahren angeordnet worden; Widersprüche gegen diese sind bis zum 16.07.2024 möglich. Mit Beschluss vom 01.03.2024 wurde festgestellt, dass der Schuldner die Restschuldbefreiung erlangt, wenn er den Obliegenheiten nachkommt und keine Versagungsgründe vorliegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 534/564 IN 1/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Rolf Köhler, geb. 31.05.1953, Neugersdorfer Straße 7, 02739 Kottmar
Inhaber der Spedition Rolf Köhler e.Kfm., Spitzcunnersdorfer Straße 8, 02782 Seifhennersdorf, Amtsgericht Dresden , HRA 8289
- wurde mi…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 534/564 IN 1/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Rolf Köhler, geb. 31.05.1953, Neugersdorfer Straße 7, 02739 Kottmar
Inhaber der Spedition Rolf Köhler e.Kfm., Spitzcunnersdorfer Straße 8, 02782 Seifhennersdorf, Amtsgericht Dresden , HRA 8289
- wurde mit Beschluss vom 01.03.2024 festgestellt, dass der Schuldner Restschuldbefreiung erlangt, wenn er den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Vom Gericht veröffentlichte personenbezogene Daten aus dem Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach der Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 534/564 IN 1/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Rolf Köhler, geb. 31.05.1953, Neugersdorfer Straße 7, 02739 Kottmar
Inhaber der Spedition Rolf Köhler e.Kfm., Spitzcunnersdorfer Straße 8, 02782 Seifhennersdorf, Amtsgericht Dresden , HRA 8289
- wurde am…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 534/564 IN 1/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Rolf Köhler, geb. 31.05.1953, Neugersdorfer Straße 7, 02739 Kottmar
Inhaber der Spedition Rolf Köhler e.Kfm., Spitzcunnersdorfer Straße 8, 02782 Seifhennersdorf, Amtsgericht Dresden , HRA 8289
- wurde am 01.03.2024 um 09:35 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Rüdiger Bauch, Sagarder Weg 5, 01109 Dresden, Email geschäftlich: rbauch@schultze-braun.de Telefon geschäftlich: 0351 885270 Telefax: 0351 8852740
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 11.04.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an den Schuldner haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|die Frage der Unterhaltsgewährung für den Schuldner und dessen Familie aus der Insolvenzmasse
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, den Schuldner und die Gläubiger bis zum 23.05.2024 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Es wird auf die Veröffentlichung zur Restschuldbefreiung vom heutigen Tage hingewiesen.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 1/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Rolf Köhler, geb. 31.05.1953, Neugersdorfer Straße 7, 02739 Kottmar
Inhaber der Spedition Rolf Köhler e.Kfm., Spitzcunnersdorfer Straße 8, 02782 Seifhennersdorf, Amtsgericht Dresden , HRA 8289
- hat der Inso…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 1/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Rolf Köhler, geb. 31.05.1953, Neugersdorfer Straße 7, 02739 Kottmar
Inhaber der Spedition Rolf Köhler e.Kfm., Spitzcunnersdorfer Straße 8, 02782 Seifhennersdorf, Amtsgericht Dresden , HRA 8289
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 20.03.2024 die drohende Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 1/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Rolf Köhler, geb. 31.05.1953, Neugersdorfer Straße 7, 02739 Kottmar
Inhaber der Spedition Rolf Köhler e.Kfm., Spitzcunnersdorfer Straße 8, 02782 Seifhennersdorf, Amtsgericht Dresden , HRA 8289
- wurde gemäß …
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 1/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Rolf Köhler, geb. 31.05.1953, Neugersdorfer Straße 7, 02739 Kottmar
Inhaber der Spedition Rolf Köhler e.Kfm., Spitzcunnersdorfer Straße 8, 02782 Seifhennersdorf, Amtsgericht Dresden , HRA 8289
- wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen insbesondere des nachgemeldeten Forderungsrundes im Sinne des § 302 InsO zu lfd. Nr. 26 der Tabelle im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner erhalten Gelegenheit, bis zum 16.07.2024 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 1/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Rolf Köhler, geb. 31.05.1953, Neugersdorfer Straße 7, 02739 Kottmar
Inhaber der Spedition Rolf Köhler e.Kfm., Spitzcunnersdorfer Straße 8, 02782 Seifhennersdorf, Amtsgericht Dresden , HRA 8289
Die Vergütung …
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 1/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Rolf Köhler, geb. 31.05.1953, Neugersdorfer Straße 7, 02739 Kottmar
Inhaber der Spedition Rolf Köhler e.Kfm., Spitzcunnersdorfer Straße 8, 02782 Seifhennersdorf, Amtsgericht Dresden , HRA 8289
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wurde antragsgemäß festgesetzt.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter und nunmehr Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag aus der von ihm verwalteten Masse zu entnehmen.
Gründe:
Rechtsanwalt Rüdiger Bauch als Antragsteller wurde mit Beschluss vom 18.01.2024 zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmt.
Die Bestellung endete mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.03.2024.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 29.05.2024 zugrunde.
Es besteht ein Anspruch auf Vergütung und Erstattung der entstandenen angemessenen Auslagen für die Tätigkeit gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO. Für die Bestimmung der Vergütung ist gemäß § 65 InsO die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) maßgebend.
Gemäß §§ 63 Abs. 3, 11 Abs. 1 InsVV bemisst sich die Vergütung nach dem schuldnerischen Vermögen, auf das sich die Tätigkeit des vorläufigen Verwalters während des Eröffnungsverfahrens erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Im vorliegenden Verfahren ist daher als Berechnungsgrundlage ein Vermögen von 64.426,11 EUR zugrunde zu legen.
Hieraus errechnet sich ein Regelsatz nach §§ 10, 2 Abs. 1 InsVV .
Für den vorläufigen Insolvenzverwalter beträgt die Regelvergütung nach § 11 InsVV hiervon 25 Prozent.
Damit ist die Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters in einem sogenannten Normalverfahren abgegolten, d. h. Qualität und Quantität der verschiedenen Verwalteraufgaben weisen weder rechtliche noch tatsächliche Besonderheiten auf.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt hierzu einen Zuschlag.
Bezüglich der Begründung wird auf den Antrag vom 29.05.2024 verwiesen.
Gemäß § 10 i.V.m. § 3 InsVV hat das Gericht einen Zuschlag zur Regelvergütung zu gewähren, wenn Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters die eines Normalverfahrens übersteigt.
Im vorliegenden Verfahren ist zusätzlich zur Regelvergütung ein Zuschlag von 10 Prozent zu gewähren. Unter Berücksichtigung des vorgetragenen Umfangs und der Schwierigkeiten der Tätigkeit des vorläufigen Verwalters insbesondere im Rahmen der Einleitung einer geordneten Abwicklung (Befassung mit Arbeitnehmerangelegenheiten/ Kündigungen, Mietproblematiken mit Teilberäumung einer Halle, Befassung mit Drittrechten an einer Vielzahl von Zugmaschinen und Aufliegern) ist der beantragte Zuschlag angemessen. Zur Begründung der konkreten Erhöhungstatbestände wird auf den Antragsinhalt verwiesen.
Der Vergütungswert beträgt mithin .........
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Zusätzlich ist die von dem vorläufigen Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 1/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Rolf Köhler, geb. 31.05.1953, Neugersdorfer Straße 7, 02739 Kottmar
Inhaber der Spedition Rolf Köhler e.Kfm., Spitzcunnersdorfer Straße 8, 02782 Seifhennersdorf, Amtsgericht Dresden , HRA 8289
- wurde Termin…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 1/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Rolf Köhler, geb. 31.05.1953, Neugersdorfer Straße 7, 02739 Kottmar
Inhaber der Spedition Rolf Köhler e.Kfm., Spitzcunnersdorfer Straße 8, 02782 Seifhennersdorf, Amtsgericht Dresden , HRA 8289
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf: Donnerstag, 17.10.2024, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1.
Auf der Tagesordnung steht:
Zustimmung zur Verwertung des im Eigentum des Schuldners stehenden Grundstücks, eingetragen beim Amtsgericht Zittau, Grundbuch von Zittau, Gemarkung Eibau, Blatt 1841, Flurstück Nr. 1179/18 zum Kaufpreis von 42.000,00 EUR
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.