Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Könecke-Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Im Brande 6a, 30926 Seelze
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 204651
EUID
DEP2305.HRB204651
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Gerrit Hölzle
Adresse
Uhlemeyerstraße 9-11, 30175 Hannover
Telefon
0511 64200790
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
08.06.2026 , 15:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Ausführung von Bauarbeiten aller Art im Hochbau sowie der Handel mit Baustoffen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Könecke-Bau GmbH, Im Brande 6a, 30926 Seelze (AG Hannover, HRB 204651), ist am 08.06.2026 um 15:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Der Rechtsanwalt Prof. Dr. Gerrit Hölzle ist als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
903 IN 189/26 - 9 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Könecke-Bau GmbH, Im Brande 6a, 30926 Seelze, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 204651), vertr. d.: Jens Könecke, Im Brande 6a, 30926 Seelze, (Geschäftsführer), ist am 08.06.2026 um 15:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegne…
903 IN 189/26 - 9 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Könecke-Bau GmbH, Im Brande 6a, 30926 Seelze, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 204651), vertr. d.: Jens Könecke, Im Brande 6a, 30926 Seelze, (Geschäftsführer), ist am 08.06.2026 um 15:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Gerrit Hölzle, Uhlemeyerstraße 9-11, 30175 Hannover, Tel.: 0511 64200790, Fax: 0511 64 200799, E-Mail: Hannover@goerg.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 08.06.2026
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