Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
König Immobilien Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Am Anschlag 17, 58553 Halver
Handelsregister
Amtsgericht Iserlohn HRB 8351
EUID
DER2604.HRB8351
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
109 IN 109/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Bernd-Michael König
Adresse
Am Anschlag 17, 58553 Halver
Termine & Fristen
Prüfungstermin
11.07.2025
Prüfungstermin
25.07.2025
Prüfungstermin
08.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Erbringung von Bauleistungen aller Art. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der König Immobilien Bau GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 8351, wird vom Amtsgericht Hagen (Aktenzeichen: 109 IN 109/22) geführt. Die Gesellschaft ist gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bernd-Michael König. Im Rahmen des laufenden Verfahrens werden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Es wurden mehrere Beschlüsse ergangen, die unterschiedliche Gruppen von Forderungen betreffen. Zuerst wurden die Forderungen 0/17 bis 27 geprüft, wobei der Prüfungsstichtag auf den 11.07.2025 festgelegt wurde. Anschließend folgte die Prüfung der Forderung 0/28 mit einem Prüfungsstichtag am 25.07.2025. Der aktuellste Beschluss stammt vom 04.05.2026 und bezieht sich auf weitere nachträglich angemeldete Forderungen, wobei der Prüfungsstichtag auf den 08.06.2026 angesetzt ist. Die Tabellen mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen nieder. Rechtsbehelfe gegen die Beschlüsse sind innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung möglich.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 109/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 8351 eingetragenen König Immobilien Bau GmbH, Am Anschlag 17, 58553 Halver, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bernd-Michael König, Am Anschlag 17, 5855…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 109/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 8351 eingetragenen König Immobilien Bau GmbH, Am Anschlag 17, 58553 Halver, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bernd-Michael König, Am Anschlag 17, 58553 Halver
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 08.06.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 294 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
109 IN 109/22
Amtsgericht Hagen, 04.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 109/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 8351 eingetragenen König Immobilien Bau GmbH, Am Anschlag 17, 58553 Halver, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bernd-Michael König, Am Anschlag 17, 5855…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 109/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 8351 eingetragenen König Immobilien Bau GmbH, Am Anschlag 17, 58553 Halver, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bernd-Michael König, Am Anschlag 17, 58553 Halver
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen 0/17 - 27 werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 11.07.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 294 niedergelegt.
109 IN 109/22
Amtsgericht Hagen, 06.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 109/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 8351 eingetragenen König Immobilien Bau GmbH, Am Anschlag 17, 58553 Halver, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bernd-Michael König, Am Anschlag 17, 5855…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 109/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 8351 eingetragenen König Immobilien Bau GmbH, Am Anschlag 17, 58553 Halver, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bernd-Michael König, Am Anschlag 17, 58553 Halver
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen 0/28 werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 25.07.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 294 niedergelegt.
109 IN 109/22
Amtsgericht Hagen, 25.06.2025
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