Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
König und Lange Bauausrüstung OHG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
OHG
Bundesland
Thüringen
Handelsregister
Amtsgericht Jena HRA 505449
EUID
DEY1206.HRA505449
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Jena
Aktenzeichen
IN 159/21
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Prüfungstermin
23.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der König & Lange Bauausrüstung OHG ist eröffnet. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 23.09.2026. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen die Feststellung von Forderungen bei Gericht eingehen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wird, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 159/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
König & Lange Bauausrüstung OHG, Kirchberg 8, 99734 Nordhausen OT Leimbach, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Alexandra Lange, geb. König und den persönlich haftenden Gesellschafter Nick König
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr…
IN 159/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
König & Lange Bauausrüstung OHG, Kirchberg 8, 99734 Nordhausen OT Leimbach, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Alexandra Lange, geb. König und den persönlich haftenden Gesellschafter Nick König
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRA 505449
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 13 - 19 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 23.09.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Mühlhausen - Insolvenzgericht - 06.08.2026
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