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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 07.10.2026 um 15:00 Uhr vorläufige Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der König Werkstatt Service GmbH angeordnet. Der Beschluss dient der Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Eröffnungsantrag. Es ist untersagt, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin durchzuführen, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einzustellen. Herr Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen, eingehende Gelder entgegenzunehmen sowie Sonderkonten zu eröffnen und zu verwalten. Die Kreditinstitute der Schuldnerin sind zur Auskunft verpflichtet. Den Drittschuldnern ist verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; sie sind aufgefordert, Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist beauftragt, die Zustellung des Beschlusses an die Drittschuldner vorzunehmen und hierüber Nachweis zu führen. Zudem ist er berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Nachforschungen anzustellen und Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu verlangen. Die Schuldnerin hat alle zur Sicherung der Insolvenzmasse erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
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