Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kolatek UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Talweg 1, 48231 Warendorf
Handelsregister
Amtsgericht Münster (Westfalen) HRB 15023
EUID
DER2713.HRB15023
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
84 IN 19/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Marcus Vorast
Adresse
Piusallee 8, 48147 Münster
Telefon
0251 609652 0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
27.03.2024 , 13:27 Uhr
Eröffnung
01.05.2024 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
01.07.2024
Berichtstermin
22.07.2024
Prüfungstermin
27.08.2025
Gegenstand des Unternehmens
die Herstellung und der Vertrieb von Werbetechnik.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kolatek UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Warendorf wurde am 27.03.2024 vorläufig angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Marcus Vorast bestellt. Am 01.05.2024 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung war am 15.03.2024 von der Schuldnerin gestellt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger waren bis zum 01.07.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin war der 22.07.2024. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der entsprechende Prüfungsstichtag ist der 27.08.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 84 IN 19/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 15023 eingetragenen Kolatek UG (haftungsbeschränkt), Talweg 1, 48231 Warendorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Kolatek (verstorben), Talweg…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 84 IN 19/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 15023 eingetragenen Kolatek UG (haftungsbeschränkt), Talweg 1, 48231 Warendorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Kolatek (verstorben), Talweg 1, 48231 Warendorf
ist am 27.03.2024, um 13:27 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Marcus Vorast, Piusallee 8, 48147 Münster bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
84 IN 19/24
Amtsgericht Münster, 27.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 84 IN 19/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 15023 eingetragenen Kolatek UG (haftungsbeschränkt), Talweg 1, 48231 Warendorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Kolatek (verstorben), Talweg 1, 48231 Warendorf
wird wegen Zahlu…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 84 IN 19/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 15023 eingetragenen Kolatek UG (haftungsbeschränkt), Talweg 1, 48231 Warendorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Kolatek (verstorben), Talweg 1, 48231 Warendorf
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.05.2024, um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 15.03.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Marcus Vorast, Piusallee 8, 48147 Münster, Telefon: 0251 609652 0, Fax: 025160965229.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.07.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 22.07.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zur Betriebsveräußerung in Teilen oder als Ganzes durch den Insolvenzverwalter an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 08.07.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 213 B niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
84 IN 19/24
Amtsgericht Münster, 01.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 84 IN 19/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 15023 eingetragenen Kolatek UG (haftungsbeschränkt), Talweg 1, 48231 Warendorf, vertr. d. d. Gf.
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 84 IN 19/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 15023 eingetragenen Kolatek UG (haftungsbeschränkt), Talweg 1, 48231 Warendorf, vertr. d. d. Gf.
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 27.08.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Münster, Zimmer Nr. 213 B niedergelegt.
84 IN 19/24
Amtsgericht Münster, 06.08.2025
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