Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Koll Beregnungstechnik Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Wiesenweg 12-14, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Koblenz HRB 27056
EUID
DET2210V.HRB27056
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler
Aktenzeichen
6 IN 22/26
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
27.02.2026 , 12:45 Uhr
Abweisung mangels Masse
12.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, Installation und Wartung von Beregnungs-/Bewässerungsanlagen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der Koll Beregnungstechnik Bau GmbH ist am 27.02.2026 um 12:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jens Lieser bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde einlegen.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Koll Beregnungstechnik Bau GmbH ist im Antragsverfahren verlaufen. Am 27.02.2026 hat das Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Jens Lieser zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Der Antrag auf Eröffnung d…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Koll Beregnungstechnik Bau GmbH ist im Antragsverfahren verlaufen. Am 27.02.2026 hat das Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Jens Lieser zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist am 12.08.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Mit der Abweisung sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 27.02.2026 aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 22/26: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Koll Beregnungstechnik Bau GmbH, Wiesenweg 12-14, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler (AG Koblenz, HRB 27056), vertr. d.: Robert Koll, Hauptstraße 92, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, (Geschäftsführer), ist am 27.02.2026 um 12:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des…
6 IN 22/26: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Koll Beregnungstechnik Bau GmbH, Wiesenweg 12-14, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler (AG Koblenz, HRB 27056), vertr. d.: Robert Koll, Hauptstraße 92, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, (Geschäftsführer), ist am 27.02.2026 um 12:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jens Lieser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261-304790, Fax: 0261-9114729 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, 27.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 22/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Koll Beregnungstechnik Bau GmbH, Wiesenweg 12-14, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler (AG Koblenz, HRB 27056), vertr. d.: Robert Koll, Hauptstraße 92, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 12.…
6 IN 22/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Koll Beregnungstechnik Bau GmbH, Wiesenweg 12-14, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler (AG Koblenz, HRB 27056), vertr. d.: Robert Koll, Hauptstraße 92, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 12.08.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 27.02.2026 sind am 12.08.2026 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, 12.08.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 22/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin Koll Beregnungstechnik Bau GmbH, Wiesenweg 12-14, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler (AG Koblenz, HRB 27056), vertr. d.: Robert Koll, Hauptstraße 92, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die A…
6 IN 22/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin Koll Beregnungstechnik Bau GmbH, Wiesenweg 12-14, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler (AG Koblenz, HRB 27056), vertr. d.: Robert Koll, Hauptstraße 92, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 27.02.2026 am 12.08.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, 12.08.2026
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