Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Koll Beregnungstechnik Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Wiesenweg 12-14, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Koblenz HRB 27056
EUID
DET2210V.HRB27056
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler
Aktenzeichen
6 IN 22/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jens Lieser
Adresse
Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz
Telefon
0261-304790
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
27.02.2026 , 12:45 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, Installation und Wartung von Beregnungs-/Bewässerungsanlagen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der Koll Beregnungstechnik Bau GmbH ist am 27.02.2026 um 12:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jens Lieser bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde einlegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 22/26: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Koll Beregnungstechnik Bau GmbH, Wiesenweg 12-14, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler (AG Koblenz, HRB 27056), vertr. d.: Robert Koll, Hauptstraße 92, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, (Geschäftsführer), ist am 27.02.2026 um 12:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des…
6 IN 22/26: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Koll Beregnungstechnik Bau GmbH, Wiesenweg 12-14, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler (AG Koblenz, HRB 27056), vertr. d.: Robert Koll, Hauptstraße 92, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, (Geschäftsführer), ist am 27.02.2026 um 12:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jens Lieser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261-304790, Fax: 0261-9114729 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, 27.02.2026
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