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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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Zweck des Bildungswerkes ist es entsprechend dem Leitbild des Kolpingwerkes Deutschland allen bildungsfähigen und bildungswilligen Menschen - ohne Unterschied der Nationalität, des Bekenntnisses, des Standes oder des Alters - eine ihren Anlagen entsprechende Bildung und deren Vertiefung zu ermöglichen. Darüber hinaus unterstützt die Gesellschaft Personen selbstlos im Sinne der Abgabenordnung. Der Zweck soll erreicht werden durch Bildungsmaßnahmen jeglicher Art; insbesondere durch die Errichtung und das Betreiben von Einrichtungen, die - der Erwachsenen- und Familienbildung - der beruflichen Aus- und Fortbildung - der Allgemeinbildung, insbesondere - der politischen, gesellschaftlichen, religiösen und musisch-kulturellen Bildung dienen (§ 52 II Nr. 7 AO)
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kolping Bildungswerk Frankfurt gGmbH ist am 22.07.2024 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Holger Lessing. Im weiteren Verlauf hat der Insolvenzverwalter mit Schreiben vom 19.0eb2025 gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Für nachträglich angemeldete, nicht nachrangige Insolvenzforderungen wurde die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet; die Frist für Widersprüche gegen die Höhe, den Grund oder den Rang dieser Forderungen endet am 26.10.2026.
Originalbekanntmachung
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