Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CDM Planungsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Nürnberger Straße 16, 34212 Melsungen
Handelsregister
Amtsgericht Fritzlar HRB 12535
EUID
DEM1603.HRB12535
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Fritzlar
Aktenzeichen
12 IN 44/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Jutta Rüdlin
Adresse
Am Markt 22, 34212 Melsungen
Telefon
05661/926280
E-Mail
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
25.09.2024
Gegenstand des Unternehmens
Planungsleistungen (Ingenieurleistungen) rund um die Gebäudeerstellung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren der CDM Planungsgesellschaft mbH, vertreten durch die Geschäftsführer Sandra Kortendieck und Ingo Kortendieck, ist die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO angeordnet worden. Die Insolvenztabelle sowie die Anmeldung oder Anmeldungen können auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Fritzlar eingesehen werden. Die Schuldnerin, die Insolvenzgläubiger und die Insolvenzverwalterin werden aufgefordert, ein eventuelles Bestreiten einer solchen Forderung bis zum 25.09.2024 schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Anderenfalls gilt die Forderung nach Ablauf dieser Frist als festgestellt. Die Bekanntgabe erfolgte am 25.07.2024 durch das Amtsgericht Fritzlar.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CDM Planungsgesellschaft mbH ist anhängig. Im ersten Teil der Bekanntmachung vom 25.07.2024 wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO angeordnet. Den Beteiligten wurde eine Frist bis zum 25.09.2024 zur E…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CDM Planungsgesellschaft mbH ist anhängig. Im ersten Teil der Bekanntmachung vom 25.07.2024 wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO angeordnet. Den Beteiligten wurde eine Frist bis zum 25.09.2024 zur Einreichung eventueller Bestreitungen gesetzt; andernfalls gelten die Forderungen als festgestellt. Im zweiten Teil der Bekanntmachung vom 29.06.2026 wird die Vergütung der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Jutta Rüdlin festgesetzt. Es wurde eine Erhöhung von 37,51 % gemäß der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) angewendet. Die Vergütung darf nicht veröffentlicht werden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden. Rechtsmittel können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 44/22: In dem Insolvenzverfahren CDM Planungsgesellschaft mbH, Nürnberger Straße 16, 34212 Melsungen (AG Fritzlar, HRB 12535), vertr. d.: 1. Sandra Kortendieck, als Gfin d. CDM Planungsgesellschaft mbH, Nürnberger Straße 16, 34212 Melsungen, (Geschäftsführerin), 2. Ingo Kortendieck, als GF d. CDM Planungsgesellsc…
12 IN 44/22: In dem Insolvenzverfahren CDM Planungsgesellschaft mbH, Nürnberger Straße 16, 34212 Melsungen (AG Fritzlar, HRB 12535), vertr. d.: 1. Sandra Kortendieck, als Gfin d. CDM Planungsgesellschaft mbH, Nürnberger Straße 16, 34212 Melsungen, (Geschäftsführerin), 2. Ingo Kortendieck, als GF d. CDM Planungsgesellschaft mbH, Nürnberger Straße 16, 34212 Melsungen, (Geschäftsführer), ist die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO angeordnet worden. Die Insolvenztabelle und die Anmeldung/Anmeldungen können bei Bedarf auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden. Die Schuldnerin , die Insolvenzgläubiger und die Insolvenzverwalterin werden aufgefordert, ein eventuelles Bestreiten einer solchen Forderung bis zum 25.09.2024 schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Anderenfalls gilt die Forderung nach Ablauf dieser Frist als festgestellt.
Amtsgericht Fritzlar, 25.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 12 IN 44/22. In dem Insolvenzverfahren CDM Planungsgesellschaft mbH, Nürnberger Straße 16, 34212 Melsungen (AG Fritzlar, HRB 12535), vertr. d.: 1. Sandra Kortendieck, als Gfin d. CDM Planungsgesellschaft mbH, Blumenstraße 26, 34212 Melsungen, (Geschäftsführerin), 2. Ingo Kortendieck, als GF d. CDM Planun…
Geschäfts-Nr.: 12 IN 44/22. In dem Insolvenzverfahren CDM Planungsgesellschaft mbH, Nürnberger Straße 16, 34212 Melsungen (AG Fritzlar, HRB 12535), vertr. d.: 1. Sandra Kortendieck, als Gfin d. CDM Planungsgesellschaft mbH, Blumenstraße 26, 34212 Melsungen, (Geschäftsführerin), 2. Ingo Kortendieck, als GF d. CDM Planungsgesellschaft mbH, Blumenstraße 26, 34212 Melsungen, (Geschäftsführer), wird die der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Jutta Rüdlin, Am Markt 22, 34212 Melsungen, Tel.: 05661/926280, Fax: 05661/9262820, E-Mail: melsungen@pluta.net zu zahlende Vergütung festgesetzt. Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den Betrag aus der Masse zu entnehmen. Die Insolvenzverwalterin hat gemäß § 63 InsO Anspruch auf Vergütung der Tätigkeit und Ersatz der entstandenen Auslagen. Für die Bestimmung der Vergütung ist gemäß § 65 InsO die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) anzuwenden.
Der Vergütungsfestsetzungsantrag richtet sich nach den Bestimmungen der InsVV. Es wurde eine Erhöhung von 37,51 % festgesetzt.
Die Vergütung wurde antragsgemäß festgesetzt.
Eine Veröffentlichung der festgesetzten Beträge darf gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht erfolgen. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Fritzlar, Schladenweg 1, 34560 Fritzlar einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Fritzlar, Schladenweg 1, 34560 Fritzlar, einzulegen.
Die Einlegung kann auch mittels elektronischen Dokuments erfolgen. Informationen zu den weiteren Voraussetzungen zur Signatur und Übermittlung sind auf dem Justizportal des Bundes und der Länder (www.justiz.de) im Themenbereich zur elektronischen Kommunikation zu finden. Eine Einlegung per einfacher E-Mail ist unzulässig. Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse sind zur Einlegung mittels elektronischen Dokuments verpflichtet.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Fritzlar, 29.06.2026.
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