Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
KOM Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 50509
EUID
DEM1114.HRB50509
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 292/20
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Karl-August Nevermannn
Adresse
Bahnhofstraße 4, 23758 Göhl
Termine & Fristen
Aufhebung
10.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KOM Bau GmbH ist gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Als Grund für die Aufhebung wird angegeben, dass nach Deckung der Verfahrenskosten keine verteilungsfähige Masse vorhanden ist. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung eine befristete Erinnerung beim Amtsgericht Offenbach eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 292/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KOM Bau GmbH, c/o Herrn Karl-August Nevermann, Bahnhofstraße 4, 23758 Göhl (AG Offenbach am Main , HRB 50509), vertr. d.: Karl-August Nevermannn, Bahnhofstraße 4, 23758 Göhl, (Geschäftsführer),, ist gem. § 200 InsO aufgehoben worden, da nach Deckung der Verfahre…
8 IN 292/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KOM Bau GmbH, c/o Herrn Karl-August Nevermann, Bahnhofstraße 4, 23758 Göhl (AG Offenbach am Main , HRB 50509), vertr. d.: Karl-August Nevermannn, Bahnhofstraße 4, 23758 Göhl, (Geschäftsführer),, ist gem. § 200 InsO aufgehoben worden, da nach Deckung der Verfahrenskosten keine verteilungsfähige Masse vorhanden ist.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 10.09.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.