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Insolvenzprofil
Kommanditgesellschaft MS "Santa Giannina" Offen Reederei GmbH & Co.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co.
Bundesland
Hamburg
Adresse
Bleichenbrücke 10, 20354 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRA 90533
EUID
DEK1101.HRA90533
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Niebüll
Aktenzeichen
5 IN 25/16
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Hagen von Diepenbroick
Adresse
Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kommanditgesellschaft MS 'SANTA GIANNINA' Offen Reederei GmbH & Co., Niebüll, ist die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Dr. Hagen von Diepenbroick festgesetzt worden. Grundlage für die Festsetzung war ein Vermögenswert in Höhe von 1.300.637,73 EUR. Das Verfahren befindet sich nun in der Phase der Schlussverteilung. Die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen belaufen sich auf 529.871,99 EUR, wobei ein Betrag von 541.492,51 EUR zur Verteilung steht, abzüglich der Gerichtskosten und der Vergütung des Insolvenzverwalters.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
5 IN 25/16
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kommanditgesellschaft MS "SANTA GIANNINA" Offen Reederei GmbH & Co., Schmiedstr. 11, 25899 Niebüll, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Einundzwanzigste Oceanus Schiffahrts-GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Sven Lundehn
Regis…
5 IN 25/16
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kommanditgesellschaft MS "SANTA GIANNINA" Offen Reederei GmbH & Co., Schmiedstr. 11, 25899 Niebüll, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Einundzwanzigste Oceanus Schiffahrts-GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Sven Lundehn
Registergericht: Amtsgericht Hamburg Register-Nr.: HRA 90533
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte MÖHRLE HAPP LUTHER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brandstwiete 3, 20457 Hamburg, Gz.: 331401 09723-16
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Hagen von Diepenbroick, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 18.08.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 1.300.637,73 EUR auszugehen.
Dem Insolvenzverwalter war eine Vergütunh in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für Auslagen in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Niebüll
Sylter Bogen 1a
25899 Niebüll
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Niebüll
Sylter Bogen 1a
25899 Niebüll
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Niebüll - Insolvenzgericht - 01.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Niebüll
5 IN 25/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Kommanditgesellschaft MS 'Santa Giannina' Offen Reederei GmbH & Co.,
Schmiedestraße 11, 25899 Niebüll
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Niebüll, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeic…
Amtsgericht Niebüll
5 IN 25/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Kommanditgesellschaft MS 'Santa Giannina' Offen Reederei GmbH & Co.,
Schmiedestraße 11, 25899 Niebüll
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Niebüll, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen EUR 529.871,99.
Zur Verteilung steht ein Betrag von EUR 541.492,51.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Verwalters.
Amtsgericht Niebüll, 24.10.2025
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