Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Komnik, Benjamin
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Flensburg HRA 3591
EUID
DEX1112R.HRA3591
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
56 IN 182/22
Phase
Restschuldbefreiung erteilt
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Ygglev Stintzing
Adresse
Rathausstraße 1, 24937 Flensburg
Termine & Fristen
Eröffnung
01.03.2023
Restschuldbefreiung
20.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners Benjamin Komnik ist am 01.03.2023 eröffnet worden. Im weiteren Verlauf wurde die Restschuldbefreiung beantragt und nach Ablauf der Frist zur Stellungnahme von Insolvenzgläubigern entschieden. Das Gericht hat dem Schuldner die Restschuldbefreiung erteilt. Diese wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, die zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung Forderungen hatten, mit Ausnahme der in § 302 InsO genannten Forderungen. Parallel dazu wurden nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners Benjamin Komnik ist am 01.03.2023 eröffnet worden. Im weiteren Verlauf wurden Forderungen angemeldet und geprüft. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen erfolgte im schriftlichen Verfahren, wobei der Prüfungsstichtag binnen vier Wo…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners Benjamin Komnik ist am 01.03.2023 eröffnet worden. Im weiteren Verlauf wurden Forderungen angemeldet und geprüft. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen erfolgte im schriftlichen Verfahren, wobei der Prüfungsstichtag binnen vier Wochen nach Veröffentlichung lag. Der Schuldner hat die Restschuldbefreiung erhalten; diese wirkt gegen alle zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung bestehenden Forderungen. Im Rahmen des Schlusstermins wurde die Durchführung der Schlussverteilung zugestimmt. Den Gläubigern stehen Forderungen in Höhe von 461.153,67 EUR gegenüber, wovon ein Massebestand von 39.346,74 EUR zur Verfügung steht. Hiervon sind vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ygglev Stintzing wurden festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
56 IN 182/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Benjamin Komnik, geboren am 24.05.1978, GF d. Fa. Fenster u. Küchenstudio Tischlerei Hans H. Hansen e.K. u. d. Holz- u. Bautechnik Nord, Im Winkel 12, 24999 Wees
Inhaber der Fenster u. Küchenstudio Tischlerei Hans H. Hansen e.K., Flensburg, Registergericht: …
56 IN 182/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Benjamin Komnik, geboren am 24.05.1978, GF d. Fa. Fenster u. Küchenstudio Tischlerei Hans H. Hansen e.K. u. d. Holz- u. Bautechnik Nord, Im Winkel 12, 24999 Wees
Inhaber der Fenster u. Küchenstudio Tischlerei Hans H. Hansen e.K., Flensburg, Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRA 3591 FL
Inhaber der Holz- und Bautechnik Nord Inh. Benjamin Komnik e.K., Flensburg, Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRA 5586 FL
- Schuldner -
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Beschluss:
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1. Nach Beendigung der Abtretungsfrist ist gem. § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden.
2. Den Insolvenzgläubigern wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis binnen 4 Wochen nach der Veröffentlichung Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO zu stellen.
Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird.
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht - ggf. nach Anhörung des Schuldners zu den vorgebrachten Versagungsgründen - über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden.
Die Insolvenzgläubiger und der Insolvenzverwalter werden hierzu gehört.
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Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 19.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
56 IN 182/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Benjamin Komnik, geboren am 24.05.1978, GF d. Fa. Fenster u. Küchenstudio Tischlerei Hans H. Hansen e.K. u. d. Holz- u. Bautechnik Nord, Im Winkel 12, 24999 Wees
Inhaber der Fenster u. Küchenstudio Tischlerei Hans H. Hansen e.K., Flensburg, Registergericht: …
56 IN 182/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Benjamin Komnik, geboren am 24.05.1978, GF d. Fa. Fenster u. Küchenstudio Tischlerei Hans H. Hansen e.K. u. d. Holz- u. Bautechnik Nord, Im Winkel 12, 24999 Wees
Inhaber der Fenster u. Küchenstudio Tischlerei Hans H. Hansen e.K., Flensburg, Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRA 3591 FL
Inhaber der Holz- und Bautechnik Nord Inh. Benjamin Komnik e.K., Flensburg, Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRA 5586 FL
- Schuldner -
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Beschluss:
1. Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt.
2. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.03.2023 eine Forderung gegen den Schuldner hatten; dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben.
Von der Erteilung der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 InsO genannten Forderungen.
Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 20.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
56 IN 182/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Benjamin Komnik, geboren am 24.05.1978, GF d. Fa. Fenster u. Küchenstudio Tischlerei Hans H. Hansen e.K. u. d. Holz- u. Bautechnik Nord, Im Winkel 12, 24999 Wees
Inhaber der Fenster u. Küchenstudio Tischlerei Hans H. Hansen e.K., Flensburg, Registergericht: …
56 IN 182/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Benjamin Komnik, geboren am 24.05.1978, GF d. Fa. Fenster u. Küchenstudio Tischlerei Hans H. Hansen e.K. u. d. Holz- u. Bautechnik Nord, Im Winkel 12, 24999 Wees
Inhaber der Fenster u. Küchenstudio Tischlerei Hans H. Hansen e.K., Flensburg, Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRA 3591 FL
Inhaber der Holz- und Bautechnik Nord Inh. Benjamin Komnik e.K., Flensburg, Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRA 5586 FL
- Schuldner -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 45 - 48 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist binnen 4 Wochen nach der Veröffentlichung.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 20.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
56 IN 182/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Benjamin Komnik, geboren am 24.05.1978, GF d. Fa. Fenster u. Küchenstudio Tischlerei Hans H. Hansen e.K. u. d. Holz- u. Bautechnik Nord, Im Winkel 12, 24999 Wees
Inhaber der Fenster u. Küchenstudio Tischlerei Hans H. Hansen e.K., Flensburg, Registergericht: …
56 IN 182/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Benjamin Komnik, geboren am 24.05.1978, GF d. Fa. Fenster u. Küchenstudio Tischlerei Hans H. Hansen e.K. u. d. Holz- u. Bautechnik Nord, Im Winkel 12, 24999 Wees
Inhaber der Fenster u. Küchenstudio Tischlerei Hans H. Hansen e.K., Flensburg, Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRA 3591 FL
Inhaber der Holz- und Bautechnik Nord Inh. Benjamin Komnik e.K., Flensburg, Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRA 5586 FL
- Schuldner -
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Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ygglev Stintzing, Rathausstraße 1, 24937 Flensburg, wurden festgesetzt.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 29.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
56 IN 182/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Benjamin Komnik, geboren am 24.05.1978, GF d. Fa. Fenster u. Küchenstudio Tischlerei Hans H. Hansen e.K. u. d. Holz- u. Bautechnik Nord, Im Winkel 12, 24999 Wees
Inhaber der Fenster u. Küchenstudio Tischlerei Hans H. Hansen e.K., Flensburg, Registergericht: …
56 IN 182/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Benjamin Komnik, geboren am 24.05.1978, GF d. Fa. Fenster u. Küchenstudio Tischlerei Hans H. Hansen e.K. u. d. Holz- u. Bautechnik Nord, Im Winkel 12, 24999 Wees
Inhaber der Fenster u. Küchenstudio Tischlerei Hans H. Hansen e.K., Flensburg, Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRA 3591 FL
Inhaber der Holz- und Bautechnik Nord Inh. Benjamin Komnik e.K., Flensburg, Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRA 5586 FL
- Schuldner -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
- Anhörung der Insolvenzgläubiger zum Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung
- Entscheidung der Gläubigerversammlung, dem Treuhänder die Überwachung der Erfüllung der schuldnerischen Obliegenheiten zu übertragen
- Entscheidung über eine abweichende Vergütungsregelung
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich binnen 4 Wochen nach der Veröffentlichung
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung (mit Begründung und Glaubhaftmachung)
- sowie Anträge auf Übertragung der oben bezeichneten Aufgaben auf den Treuhänder und eine abweichende Vergütungsregelung hierfür
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Flensburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Gem. § 290 Abs. 2 InsO kann der Gläubiger bis zum Schlusstermin schriftlich einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen.
Dieser Antrag ist nur zulässig, wenn ein Versagungsgrund glaubhaft gemacht wird.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 461.153,67 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 39.346,74 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Flensburg
Südergraben 22
24937 Flensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 29.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
56 IN 182/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Benjamin Komnik, geboren am 24.05.1978, GF d. Fa. Fenster u. Küchenstudio Tischlerei Hans H. Hansen e.K. u. d. Holz- u. Bautechnik Nord, Im Winkel 12, 24999 Wees
Inhaber der Fenster u. Küchenstudio Tischlerei Hans H. Hansen e.K., Flensburg, Registergericht: …
56 IN 182/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Benjamin Komnik, geboren am 24.05.1978, GF d. Fa. Fenster u. Küchenstudio Tischlerei Hans H. Hansen e.K. u. d. Holz- u. Bautechnik Nord, Im Winkel 12, 24999 Wees
Inhaber der Fenster u. Küchenstudio Tischlerei Hans H. Hansen e.K., Flensburg, Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRA 3591 FL
Inhaber der Holz- und Bautechnik Nord Inh. Benjamin Komnik e.K., Flensburg, Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRA 5586 FL
- Schuldner -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 461.153,67 EUR steht ein Betrag von 39.346,74 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 29.06.2026
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