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Insolvenzprofil
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Konrad Schmidt GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Fürth beabsichtigt, über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 06.07.2026 zu entscheiden. Vor dieser Entscheidung sind der Schuldner und die Gläubigerversammlung zu hören. Den Beteiligten wird Gelegenheit eingeräumt, innerhalb von 6 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung vorzubringen. Die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
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