Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Koop & Stawars GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Bochum HRB 7660
EUID
DER2201.HRB7660
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 280/18
Phase
Nachtragsverteilung
Termine & Fristen
Bekanntmachung
28.12.2022
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Koop & Stawars GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 7660, ist bereits eröffnet und befindet sich in einer fortgeschrittenen Phase. Im Rahmen des Verfahrens wurde eine Nachtragsverteilung angeordnet, die sich auf den Anspruch aus der Rentenversicherung Nr. 1016260 des Geschäftsführers Herrn Jürgen Koop bei der Helvetia Versicherung bezieht. Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu. Die Frist zur Einlegung der Beschwerde beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung. Die Bekanntmachung enthält zudem Hinweise zur Einlegung der Beschwerde sowie zum elektronischen Rechtsverkehr. Das Datum der Bekanntmachung ist der 28.12.2022.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 280/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 7660 eingetragenen Koop & Stawars GmbH, Am Einkaufszentrum 18, 44791 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jürgen Koop, Dirk-von-Merveldtstr. 30, 481…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 280/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 7660 eingetragenen Koop & Stawars GmbH, Am Einkaufszentrum 18, 44791 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jürgen Koop, Dirk-von-Merveldtstr. 30, 48167 Münster und Herrn Kai Stawars, Hülsbergstr. 47, 44797 Bochum
wird hinsichtlich des Anspruchs aus der Rentenversicherung Nr. 1016260 des Herrn Jürgen Koop bei der Helvetia Versicherung die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 203 Abs. 1 InsO).
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner bezüglich der Anordnung der Nachtragsverteilung das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum oder dem Beschwerdegericht, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum oder dem Landgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Bochum, 28.12.2022
Amtsgericht
.
80 IN 280/18
Amtsgericht Bochum, 29.05.2026
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