Das Betreiben von Ergotherapie-, Logotherapie-, Osteophatie- und Physiotherapiepraxen sowie die Erbringung von Vorsorgeleistungen und Leistungen der Rehabilitation (z.B. Hör-Training, Cochlea-Implantat-Rehabilitation).
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KOPFZENTRUM Training GmbH ist beim Amtsgericht Leipzig unter dem Aktenzeichen 403 IN 908/23 anhängig. Der Geschäftsführer René Werner Klinger vertritt die Schuldnerin. Am 03.04.2024 hat der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze, die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt. Im weiteren Verfahren wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 18.12.2025 festgesetzt. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen ist im schriftlichen Verfahren angeordnet worden, wobei Gläubigern bis zum 17.10.2025 die Möglichkeit zum Widerspruch eingeräumt wurde. Es wurden Forderungen in Höhe von 41.169,00 EUR zur Berücksichtigung bei der Schlussverteilung gemeldet, jedoch steht keine Masse zur Verteilung (0,00 EUR) zur Verfügung. Das Verfahren ist mit Beschluss vom 10.03.2026 gemäß § 207 Abs. 1 InsO mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse eingestellt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 908/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KOPFZENTRUM Training GmbH, Gohliser Straße 18, 04105 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 39943
vertreten durch den Geschäftsführer René Werner Klinger
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 10.03.2026 gemä…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 908/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KOPFZENTRUM Training GmbH, Gohliser Straße 18, 04105 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 39943
vertreten durch den Geschäftsführer René Werner Klinger
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 10.03.2026 gemäß § 207 Abs. 1 InsO mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse eingestellt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 908/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KOPFZENTRUM Training GmbH, Gohliser Straße 18, 04105 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 39943
vertreten durch den Geschäftsführer René Werner Klinger
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 18.12.…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 908/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KOPFZENTRUM Training GmbH, Gohliser Straße 18, 04105 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 39943
vertreten durch den Geschäftsführer René Werner Klinger
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 18.12.2025 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 908/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KOPFZENTRUM Training GmbH, Gohliser Straße 18, 04105 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 39943
vertreten durch den Geschäftsführer René Werner Klinger
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im s…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 908/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KOPFZENTRUM Training GmbH, Gohliser Straße 18, 04105 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 39943
vertreten durch den Geschäftsführer René Werner Klinger
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.
|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 16.02.2026 beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 41.169,00 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 0,00 EUR zur Verfügung".
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 908/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KOPFZENTRUM Training GmbH, Gohliser Straße 18, 04105 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 39943
vertreten durch den Geschäftsführer René Werner Klinger
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 03.04.2024 …
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 908/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KOPFZENTRUM Training GmbH, Gohliser Straße 18, 04105 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 39943
vertreten durch den Geschäftsführer René Werner Klinger
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 03.04.2024 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht.
Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt werden.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen den Insolvenzverwalter aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO unzulässig.
Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze, Kreuzstraße 2a, 04103 Leipzig, Email geschäftlich: leipzig@bbl-law.de, Website: www.bbl-law.de, Telefax: 0341 124582 29, Telefon geschäftlich: 0341 124582 0
schriftlich geltend zu machen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 908/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KOPFZENTRUM Training GmbH, Gohliser Straße 18, 04105 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 39943
vertreten durch den Geschäftsführer René Werner Klinger
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöh…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 908/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KOPFZENTRUM Training GmbH, Gohliser Straße 18, 04105 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 39943
vertreten durch den Geschäftsführer René Werner Klinger
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 17.10.2025 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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