Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
medamed GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Riemannstraße 37, 04107 Leipzig
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 22257
EUID
DEU1308.HRB22257
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
405 IN 202/21
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung Insolvenzverwalter
15.04.2026
Frist Stellungnahme zur Einstellung
24.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Geschäfte sämtlicher Art auf medizinischem Gebiet. Die Gesellschaft beschäftigt sich insbesondere mit der Entwicklung, der Prüfung und dem Einsatz von diagnostischen und therapeutischen Verfahren in der Medizin.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der medamed GmbH ist eröffnet. Die Anhörung der Insolvenzgläubiger, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels Masse sowie das weitere Verfahren werden im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens haben die Gläubiger schriftlich bis zum 24.06.2026 beim Amtsgericht Leipzig einzureichen. Insbesondere können die Beteiligten der beabsichtigten Einstellung mangels Masse durch Erklärung der Übernahme der Kosten einer ordnungsgemäßen Abwicklung des Verfahrens von 40933,52 EUR und Einzahlung auf das Konto der Landesjustizkasse Chemnitz widersprechen. Der Beschluss sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus. Zudem wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 15.04.2026 festgesetzt. Gegen diese Entscheidung steht die sofortige Beschwerde oder die Erinnerung zu, je nachdem, ob der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 202/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der medamed GmbH, Riemannstraße 37, 04107 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 22257
vertreten durch die Geschäftsführerin Kristin Schubert
- wird die Anhörung der Insolvenzgläubiger, des Insolvenzverwalters und…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 202/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der medamed GmbH, Riemannstraße 37, 04107 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 22257
vertreten durch die Geschäftsführerin Kristin Schubert
- wird die Anhörung der Insolvenzgläubiger, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels Masse und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt.
Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels Masse haben die Gläubiger schriftlich bis zum 24.06.2026 beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzureichen.
Insbesondere können die Beteiligten der beabsichtigten Einstellung mangels Masse durch Erklärung der Übernahme der Kosten einer ordnungsgemäßen Abwicklung des Verfahrens von 40933,52 EUR und Einzahlung auf das Konto der Landesjustizkasse Chemnitz unter Angabe des Aktenzeichens widersprechen.
Der Beschluss sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 202/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der medamed GmbH, Riemannstraße 37, 04107 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 22257
vertreten durch die Geschäftsführerin Kristin Schubert
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 15.04.2026 festgesetzt…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 202/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der medamed GmbH, Riemannstraße 37, 04107 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 22257
vertreten durch die Geschäftsführerin Kristin Schubert
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 15.04.2026 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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