Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
kopiba GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Beim Grünen Jäger 24, 20359 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 108753
EUID
DEK1101.HRB108753
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 200/18
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Thomas Haack
Termine & Fristen
Stellungnahmefrist
10.04.2025
Gegenstand des Unternehmens
der Groß- und Einzelhandel mit Roh- und Röstkaffee und verwandten Artikeln und der Betrieb eines gastronomischen Unternehmens
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der kopiba GmbH ist die Schlussverteilung beschlossen. Die Durchführung des Schlusstermins erfolgt im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten ist Gelegenheit gegeben, bis zum 10.04.2025 im schriftlichen Verfahren zur Schlussrechnung des Verwalters, zum Schlussverzeichnis, zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände der Masse sowie gegebenen Rahmenbedingungen für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen Stellung zu nehmen. Die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen belaufen sich auf 266.518,93 EUR, wobei ein Betrag von 136.013,06 EUR zur Verteilung steht. Nach Vollzug der Schlussverteilung ist das Verfahren aufgehoben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 200/18
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 108753 eingetragenen kopiba GmbH, Beim Grünen Jäger 24, 20359 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Haack,
wird nach Vollzug der Schlussverte…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 200/18
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 108753 eingetragenen kopiba GmbH, Beim Grünen Jäger 24, 20359 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Haack,
wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67b IN 200/18
Amtsgericht Hamburg, 23.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 200/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 108753 eingetragenen kopiba GmbH, Beim Grünen Jäger 24, 20359 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Haack,
soll die Schlussverteilung stat…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 200/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 108753 eingetragenen kopiba GmbH, Beim Grünen Jäger 24, 20359 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Haack,
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 266.518,93 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 136.013,06 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters.
67b IN 200/18
Amtsgericht Hamburg, 04.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 200/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 108753 eingetragenen kopiba GmbH, Beim Grünen Jäger 24, 20359 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Haack
wird der Schlussverteilung zuges…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 200/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 108753 eingetragenen kopiba GmbH, Beim Grünen Jäger 24, 20359 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Haack
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
10.04.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- gegebenenfalls Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen.
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 406 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67b IN 200/18
Amtsgericht Hamburg, 11.02.2025
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