Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Newport Shipping Germany GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Stadthausbrücke 7, 20355 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 163634
EUID
DEK1101.HRB163634
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 111/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder
Adresse
Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
09.04.2025 , 16:19 Uhr
Eröffnung
20.06.2025 , 10:52 Uhr
Forderungsanmeldefrist
15.08.2025
Einsicht Anmeldungsunterlagen
25.08.2025
Berichtstermin
16.09.2025 , 09:30 Uhr
Prüfungstermin
16.09.2025 , 09:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Erbringung von Dienstleistungen im maritimen Bereich, wie u.a. die Beratung von Schifffahrtsunternehmen im Zusammenhang mit der Durchführung von Schiffsreperaturen, -renovierungen und -umbauten, die Vermittlung von Werftreperaturkapazitäten sowie der Aufbau und der Betrieb einer digitalen Plattform zu den zuvor genannten Dienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Newport Shipping Germany GmbH, ehemals Stadthausbrücke 7, 20355 Hamburg, sind bereits vorläufige Maßnahmen am 09.04.2025 angeordnet worden und ein vorläufiger Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder, bestellt worden. Das Insolvenzverfahren ist am 20.06.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist bestellt. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 15.08.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, der zugleich als Berichtstermin und Prüfungstermin dient, findet am 16.09.2025 statt. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen liegen spätestens ab dem 25.08.2025 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg aus. Die Schuldnerin hat zudem einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens nach § 213 InsO gestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 111/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 163634 eingetragenen Newport Shipping Germany GmbH, ehemals: Stadthausbrücke 7, 20355 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ingmar Loges
hat die …
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 111/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 163634 eingetragenen Newport Shipping Germany GmbH, ehemals: Stadthausbrücke 7, 20355 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ingmar Loges
hat die Schuldnerin beantragt, das Verfahren nach § 213 InsO mit Zustimmung der Gläubiger einzustellen. Die Insolvenzgläubiger können binnen einer Woche ab Bekanntmachung schriftlich widersprechen (§ 214 Abs. 1 InsO).
Der Einstellungsantrag, eine eventuelle Begründung und Unterlagen, wie z. B. Zustimmungserklärungen der Gläubiger, liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. 418 aus.
67g IN 111/25
Amtsgericht Hamburg, 23.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 111/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 163634 eingetragenen Newport Shipping Germany GmbH, ehemals: Stadthausbrücke 7, 20355 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ingmar Loges
Geschäftszweig: Die Erbringung von…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 111/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 163634 eingetragenen Newport Shipping Germany GmbH, ehemals: Stadthausbrücke 7, 20355 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ingmar Loges
Geschäftszweig: Die Erbringung von Dienstleistungen im maritimen Bereich, wie u.a. die Beratung von Schifffahrtsunternehmen im Zusammenhang mit der Durchführung von Schiffsreparaturen etc.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 20.06.2025, um 10:52 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 08.04.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.08.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 16.09.2025, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 25.08.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67g IN 111/25
Amtsgericht Hamburg, 20.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 111/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 163634 eingetragenen Newport Shipping Germany GmbH, ehemals: Stadthausbrücke 7, 20355 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ingmar Loge…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 111/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 163634 eingetragenen Newport Shipping Germany GmbH, ehemals: Stadthausbrücke 7, 20355 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ingmar Loges
Geschäftszweig: Die Erbringung von Dienstleistungen im maritimen Bereich, wie u.a. die Beratung von Schifffahrtsunternehmen im Zusammenhang mit der Durchführung von Schiffsreperaturen etc.
ist am 09.04.2025, um 16:19 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67g IN 111/25
Amtsgericht Hamburg, 09.04.2025
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