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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
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Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Planung, Herstellung, Ausführung und der Vertrieb von Einrichtungen, insbesondere für Gewerbebetriebe, sowie der Handel mit Einrichtungsgegenständen und ähnlichen Tätigkeiten, wie der Beratung von Abnehmern. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben und Maßnahmen vorzunehmen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens gemäß Ziffer 3.1 zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.
Das Amtsgericht Köln hat in dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Korte Einrichtungen GmbH einen Beschluss vom 18.08.2026 berichtigt. Die Berichtigung betrifft die Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit. Der Tenor des Beschlusses wurde dahingehend korrigiert, dass als Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses die DZ Bank AG (vertreten durch Anja Uelhoff), Alexander Sonnborn und Atradius Kreditversicherung (vertreten durch Rolf Breuer) bestimmt werden. Im Übrigen bleibt der ursprüngliche Beschluss vom 18.08.2026 aufrechterhalten. Gegen den berichtigten Beschluss steht jedem Betroffenen das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde innerhalb von zwei Wochen nach Verkündung oder Zustellung zu.
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