Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Koubaa, Soufiane
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 47887
EUID
DEM1201.HRA47887
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 980/18 K-1-8
Phase
Restschuldbefreiung versagt
Termine & Fristen
Eröffnung
10.09.2019
Aufhebung
29.08.2023
Ende der Wohlverhaltensperiode
10.09.2025
Restschuldbefreiung versagt
16.12.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren für Soufiane Koubaa, handelnd unter Koubaa.S.Recycling Frankfurt e.K., ist am 10.09.2019 eröffnet worden. Das Verfahren ist am 29.08.2023 aufgehoben worden. Im anschließenden Restschuldbefreiungsverfahren endete die Wohlverhaltensperiode am 10.09.2025. Zunächst wurde die Restschuldbefreiung am 16.12.2025 versagt, da die Mindestvergütung des Insolvenzverwalters nicht gedeckt war. Ein Erteilungsbeschluss vom 22.10.2025 wurde jedoch am 11.11.2025 wieder aufgehoben, da beim Erteilungsbeschluss unentschiedene Versagungsanträge übersehen wurden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 980/18 K-1-8 : In dem Restschuldbefreiungsverfahren Soufiane Koubaa, geb. am 02.09.1980, Im Waldfeld 15, 60488 Frankfurt am Main, handelnd unter Koubaa.S.Recycling Frankfurt e.K., Oberschelderweg 27A, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 47887), ist für das am 10.09.2019 eröffnete Insolvenzverfahre…
810 IN 980/18 K-1-8 : In dem Restschuldbefreiungsverfahren Soufiane Koubaa, geb. am 02.09.1980, Im Waldfeld 15, 60488 Frankfurt am Main, handelnd unter Koubaa.S.Recycling Frankfurt e.K., Oberschelderweg 27A, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 47887), ist für das am 10.09.2019 eröffnete Insolvenzverfahren die beantragte Restschuldbefreiung am 16.12.2025 versagt worden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 17.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 980/18 K-1-8 : In dem Restschuldbefreiungsverfahren Soufiane Koubaa, geboren am 02.09.1980, Im Waldfeld 15, 60488 Frankfurt am Main, handelnd unter Koubaa.S.Recycling Frankfurt e.K., Oberschelderweg 27A, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 47887
wird dem Schuldner die Restschuldbefreiung wegen feh…
810 IN 980/18 K-1-8 : In dem Restschuldbefreiungsverfahren Soufiane Koubaa, geboren am 02.09.1980, Im Waldfeld 15, 60488 Frankfurt am Main, handelnd unter Koubaa.S.Recycling Frankfurt e.K., Oberschelderweg 27A, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 47887
wird dem Schuldner die Restschuldbefreiung wegen fehlender Deckung der Mindestvergütung des Treuhänders gemäß § 298 InsO versagt.
Die Laufzeit der Abtretungserklärung, das Amt des Insolvenzverwalters und die Beschränkung der Rechte der Gläubiger enden mit Rechtskraft dieser Entscheidung.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Schuldner .
Gründe:
Das Insolvenzverfahren wurde am 10.09.2019 eröffnet und am 29.08.2023 aufgehoben.
Der Schuldner hat die Restschuldbefreiung beantragt. Die Laufzeit der Abtretungserklärung (Wohlverhaltensperiode) begann am 10.09.2019 .
Die an den Insolvenzverwalter aufgrund der Abtretungserklärung abgeführten Beträge aus den pfändbaren Einkünften des Schuldners für das vorangegangene Jahr haben die Mindestvergütung des Insolvenzverwalters nicht gedeckt. Der Insolvenzverwalter hat den Schuldner schriftlich unter Fristsetzung zur Zahlung des fehlenden Betrages aufgefordert. Eine Zahlung ist nicht erfolgt.
Der gerichtlichen Zahlungsaufforderung ist der Schuldner nicht nachgekommen. Die beantragte Stundung ist mit Beschluss vom 10.09.20219 zurückgewiesen worden.
Dem Antrag des Insolvenzverwalters war folglich statt zu geben und die Restschuldbefreiung gemäß § 298 InsO zu versagen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 16.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 980/18 K-1-8: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Soufiane Koubaa, geb. am 02.09.1980, Reifenberger Straße 41, 60489 Frankfurt am Main, handelnd unter Koubaa.S.Recycling Frankfurt e.K., Oberschelderweg 27A, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 47887), endete die Wohlverhaltensperiode mit dem 1…
810 IN 980/18 K-1-8: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Soufiane Koubaa, geb. am 02.09.1980, Reifenberger Straße 41, 60489 Frankfurt am Main, handelnd unter Koubaa.S.Recycling Frankfurt e.K., Oberschelderweg 27A, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 47887), endete die Wohlverhaltensperiode mit dem 10.09.2025. Das Gericht beabsichtigt gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO die Restschuldbefreiung zu erteilen, soweit bis zum 16.10.2025 keine entgegenstehenden Anträge vorliegen werden. Diese Frist dient der Anhörung des Schuldners, des Insolvenzverwalters und aller Insolvenzgläubiger zu der Erteilung der Restschuldbefreiung. Eventuelle Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung müssen innerhalb der Frist bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein. Sollte bis zu dem Ende der Anhörungsfrist bei dem Insolvenzgericht kein schriftlicher Versagungsantrag gestellt werden, wird die Restschuldbefreiung erteilt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 18.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 980/18 K-1-8: In dem Restschuldbefreiungsverfahren Soufiane Koubaa, geboren am 02.09.1980, Reifenberger Straße 41, 60489 Frankfurt am Main, handelnd unter Koubaa.S.Recycling Frankfurt e.K., Oberschelderweg 27A, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 47887), wird dem Schuldner für das am 10.09.2019 er…
810 IN 980/18 K-1-8: In dem Restschuldbefreiungsverfahren Soufiane Koubaa, geboren am 02.09.1980, Reifenberger Straße 41, 60489 Frankfurt am Main, handelnd unter Koubaa.S.Recycling Frankfurt e.K., Oberschelderweg 27A, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 47887), wird dem Schuldner für das am 10.09.2019 eröffnete Insolvenzverfahren Restschuldbefreiung erteilt, nachdem die Laufzeit der Abtretungserklärung verstrichen ist; § 300 InsO.
Es wird klarstellend darauf hingewiesen, dass die erteilte Restschuldbefreiung nur diejenigen Gläubiger betrifft, die im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners am 10.09.2019 bereits Insolvenzgläubiger im Sinne des § 38 InsO waren, unabhängig davon, ob sie an dem Insolvenzverfahren teilgenommen haben.
Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 InsO aufgeführten Forderungen.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Gegen Entscheidungen über die Kosten ist die Beschwerde nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200 € übersteigt.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 22.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 980/18 K-1-8: In dem Restschuldbefreiungsverfahren Soufiane Koubaa, geb. am 02.09.1980, Reifenberger Straße 41, 60489 Frankfurt am Main, handelnd unter Koubaa.S.Recycling Frankfurt e.K., Oberschelderweg 27A, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 47887), wurden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:…
810 IN 980/18 K-1-8: In dem Restschuldbefreiungsverfahren Soufiane Koubaa, geb. am 02.09.1980, Reifenberger Straße 41, 60489 Frankfurt am Main, handelnd unter Koubaa.S.Recycling Frankfurt e.K., Oberschelderweg 27A, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 47887), wurden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Bereits eventuell entnommene Vorschüsse sind auf die festgesetzte Vergütung anzurechnen.
Gründe:
Aufgrund der nicht vorhandenen Masse erhält der Insolvenzverwalter die Mindestvergütung, soweit beantragt die Auslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, § 293 InsO, §§ 7, 14, 16 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Landgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 22.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 980/18 K-1-8 : In dem Restschuldbefreiungsverfahren Soufiane Koubaa, geboren am 02.09.1980, Reifenberger Straße 41, 60489 Frankfurt am Main, handelnd unter Koubaa.S.Recycling Frankfurt e.K., Oberschelderweg 27A, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 47887),
wird der Restschuldbefreiungsbeschluss vom…
810 IN 980/18 K-1-8 : In dem Restschuldbefreiungsverfahren Soufiane Koubaa, geboren am 02.09.1980, Reifenberger Straße 41, 60489 Frankfurt am Main, handelnd unter Koubaa.S.Recycling Frankfurt e.K., Oberschelderweg 27A, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 47887),
wird der Restschuldbefreiungsbeschluss vom 22.10.2025 aufgehoben.
Gründe:
Beim Erteilungsbeschluss wurde übersehen, dass noch unentschiedene Versagungsanträge vorliegen, über die dringend vorher zu entscheiden ist. Der Beschluss war daher aufzuheben.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Gegen Entscheidungen über die Kosten ist die Beschwerde nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200 € übersteigt.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 11.11.2025
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