Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kozica GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 77010
EUID
DER3306.HRB77010
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70f IN 55/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Miguel Grosser
Adresse
Ubierring 7, 50678 Köln
Telefon
0221 9 33 39 39-0
Termine & Fristen
Eröffnung
20.02.2024 , 09:02 Uhr
Forderungsanmeldefrist
17.04.2024
Berichtstermin
17.05.2024
Prüfungstermin
19.01.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kozica GmbH ist am 20.02.2024 um 09:02 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag wurde am 14.03.2023 von der Schuldnerin gestellt. Rechtsanwalt Miguel Grosser ist zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 17.04.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin war ursprünglich der 17.05.2024, wobei die Unterlagen ab dem 29.04.2024 zur Einsicht niedergelegt wurden. Im weiteren Verfahrensverlauf sind nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft worden. Der Prüfungsstichtag für diese Forderungen ist der 19.01.2026, an dem ein schriftlicher Widerspruch bei Gericht eingehen muss. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen ist ab dem 19.12.2025 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70f IN 55/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter 77010 eingetragenen Kozica GmbH, c/o Nedzad Kozica, Odenthaler Str. 78, 51465 Bergisch Gladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nedzad Kozica, Odenthaler Str. 78, 51465 Bergisch Gladba…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70f IN 55/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter 77010 eingetragenen Kozica GmbH, c/o Nedzad Kozica, Odenthaler Str. 78, 51465 Bergisch Gladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nedzad Kozica, Odenthaler Str. 78, 51465 Bergisch Gladbach
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 20.02.2024, um 09:02 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 14.03.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Miguel Grosser, Ubierring 7, 50678 Köln, Telefon: 0221 9 33 39 39-0, Fax: 0221 9 33 39 39-9.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.04.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 17.05.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 29.04.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1311 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
70f IN 55/23
Köln, 20.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70f IN 55/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter 77010 eingetragenen Kozica GmbH, c/o Nedzad Kozica, Odenthaler Str. 78, 51465 Bergisch Gladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nedzad Kozica, Odenthaler Str.…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70f IN 55/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter 77010 eingetragenen Kozica GmbH, c/o Nedzad Kozica, Odenthaler Str. 78, 51465 Bergisch Gladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nedzad Kozica, Odenthaler Str. 78, 51465 Bergisch Gladbach
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 19.01.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 19.12.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1311 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70f IN 55/23
Amtsgericht Köln, 13.10.2025
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