Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kozlowski Transport Service GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Osterholzstraße 124, 34123 Kassel
Handelsregister
Amtsgericht Kassel HRB 6969
Stammkapital
50.000,00 DEM (≈ 25.564,59 EUR)
EUID
DEM1607.HRB6969
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kassel
Aktenzeichen
308/26 e
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
15.09.2026
Aufhebung der Eigenverwaltung
25.09.2026 , 09:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Zustellung von Versandhauspaketsendungen mit Fahrzeugen, die einschließlich Anhänger kein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3.500 kg haben.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Transport & Logistik
Subbranche
Kurier- & Paketdienste
Geschäftstätigkeit
Zustellung von Versandhauspaketsendungen mit Fahrzeugen bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kozlowski Transport Service GmbH ist im Antragsverfahren. Das Amtsgericht Kassel hat gemäß § 270a Abs. 1 InsO zur vorläufigen Sachwalterin die Rechtsanwältin Jutta Rüdlin von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH bestellt. Die Antragstellerin ist berechtigt, unter Aufsicht der vorläufigen Sachwalterin ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Vorläufige Maßnahmen
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kozlowski Transport Service GmbH in Kassel ist Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachungen. Zunächst wurde im Antragsverfahren gemäß § 270a Abs. 1 InsO die Rechtsanwältin Jutta Rüdlin zur vorläufigen Sachwalterin bestellt. In dieser Phase war die Antragstellerin berechtigt,…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kozlowski Transport Service GmbH in Kassel ist Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachungen. Zunächst wurde im Antragsverfahren gemäß § 270a Abs. 1 InsO die Rechtsanwältin Jutta Rüdlin zur vorläufigen Sachwalterin bestellt. In dieser Phase war die Antragstellerin berechtigt, ihr Vermögen unter Aufsicht der vorläufigen Sachwalterin weiter zu verwalten und darüber zu verfügen. Später, am 25.09.2026 um 09:00 Uhr, wurde die vorläufige Eigenverwaltung aufgehoben und die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Zugleich wurde Rechtsanwältin Jutta Rüdlin zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Verfügungen der Antragstellerin sind seitdem nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 308/26 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kozlowski Transport Service GmbH, geb. am 07.08.1980, Osterholzstraße 124, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 6969), vertr. d.: 1. Robert Kozlowski, Vellmar, (Geschäftsführer), ist am um Uhr folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zur …
666 IN 308/26 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kozlowski Transport Service GmbH, geb. am 07.08.1980, Osterholzstraße 124, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 6969), vertr. d.: 1. Robert Kozlowski, Vellmar, (Geschäftsführer), ist am um Uhr folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zur vorläufigen Sachwalterin bestellt: Rechtsanwältin Jutta Rüdlin, PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Am Markt 22, 34212 Melsungen, Tel.: 05661 926280, Fax: 05661 9262820, E-Mail: melsungen@pluta.net, Internet: www.pluta.net.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht der vorläufigen Sachwalterin ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 15.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 308/26 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kozlowski Transport Service GmbH, Osterholzstraße 124, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 6969), vertr. d.: 1. Robert Kozlowski, Vellmar, (Geschäftsführer), ist am 25.09.2026 um 09:00 Uhr die vorläufige Eigenverwaltung aufgehoben und die vorläufige Verwa…
666 IN 308/26 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kozlowski Transport Service GmbH, Osterholzstraße 124, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 6969), vertr. d.: 1. Robert Kozlowski, Vellmar, (Geschäftsführer), ist am 25.09.2026 um 09:00 Uhr die vorläufige Eigenverwaltung aufgehoben und die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Jutta Rüdlin, PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Am Markt 22, 34212 Melsungen, Tel.: 05661 926280, Fax: 05661 9262820, E-Mail: melsungen@pluta.net, Internet: www.pluta.net bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 25.09.2026
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