Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
kr-eat UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Bayern
Adresse
Augsburger Straße 20, 89231 Neu-Ulm
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Memmingen HRB 19583
EUID
DED2505V.HRB19583
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Neu-Ulm - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 109/26
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Aufhebung Sicherungsmaßnahmen
19.03.2026
Abweisung mangels Masse
11.06.2026
Festsetzung Vergütung vorläufiger Verwalter
29.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Verkauf frisch zubereiteter Speisen, Catering, Verkauf von Ölen, Weinen und aller Arten griechischer Nahrungsmittel sowie der Betrieb einer Gastronomie.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über den Antrag der kr-eat UG (haftungsbeschränkt) ist die Eröffnung des Verfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abgewiesen worden. Zuvor sind am 19.03.2026 angeordnete Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 11.06.2026 wieder aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der kr-eat UG (haftungsbeschränkt) wurde vom Amtsgericht Neu-Ulm bearbeitet. Zunächst wurden mit Beschluss vom 19.03.2026 angeordnete Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Später ist die Vergütu…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der kr-eat UG (haftungsbeschränkt) wurde vom Amtsgericht Neu-Ulm bearbeitet. Zunächst wurden mit Beschluss vom 19.03.2026 angeordnete Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Später ist die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 109/26
|
In dem Verfahren über den Antrag d.
kr-eat UG (haftungsbeschränkt), Augsburger Straße 20, 89231 Neu-Ulm, vertreten durch die Geschäftsführer Oglou Deniz Marem und Panagiotakis Michail
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 19583
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Re…
IN 109/26
|
In dem Verfahren über den Antrag d.
kr-eat UG (haftungsbeschränkt), Augsburger Straße 20, 89231 Neu-Ulm, vertreten durch die Geschäftsführer Oglou Deniz Marem und Panagiotakis Michail
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 19583
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PAULUS legal Rechtsanwaltskanzlei, RA Roman Paulus, Grabenstraße 24, 86522 Heidenheim, Gz.: 17/26RP10/om
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:
Die mit Beschluss vom 19.03.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen werden aufgehoben.
Amtsgericht Neu-Ulm - Insolvenzgericht - 11.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 109/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
kr-eat UG (haftungsbeschränkt), Augsburger Straße 20, 89231 Neu-Ulm, vertreten durch die Geschäftsführer Oglou Deniz Marem und Panagiotakis Michail
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 19583
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Re…
IN 109/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
kr-eat UG (haftungsbeschränkt), Augsburger Straße 20, 89231 Neu-Ulm, vertreten durch die Geschäftsführer Oglou Deniz Marem und Panagiotakis Michail
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 19583
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PAULUS legal Rechtsanwaltskanzlei, RA Roman Paulus, Grabenstraße 24, 86522 Heidenheim, Gz.: 17/26RP10/om
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:
Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Neu-Ulm
Schützenstr. 60
89231 Neu-Ulm
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Neu-Ulm - Insolvenzgericht - 11.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
IN 109/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
kr-eat UG (haftungsbeschränkt), Augsburger Straße 20, 89…
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
IN 109/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
kr-eat UG (haftungsbeschränkt), Augsburger Straße 20, 89231 Neu-Ulm, vertreten durch die Geschäftsführer Oglou Deniz Marem und Panagiotakis Michail
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 19583
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PAULUS legal Rechtsanwaltskanzlei, RA Roman Paulus, Grabenstraße 24, 86522 Heidenheim, Gz.: 17/26RP10/om
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist festgesetzt worden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Neu-Ulm
Schützenstr. 60
89231 Neu-Ulm
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Neu-Ulm - Insolvenzgericht - 29.06.2026
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