Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kraft Druck GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Industriestr. 5 - 9, 76275 Ettlingen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 360630
EUID
DEB8535.HRB360630
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
10 IN 304/16
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Kassenprüfung
01.01.2019
Kassenprüfung Ende
31.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Herstellung von Druckereierzeugnissen und das Verlagsgeschäft sowie alle in diesem Rahmen anfallenden Geschäfte. Die Gesellschaft kann sich auch an Unternehmen mit einem Gegenstand nach § 3 Nr. 1 dieser Satzung beteiligen, solche gründen oder erwerben.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kraft Druck GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim, während die Entscheidung vom Amtsgericht Karlsruhe getroffen wurde. Im Rahmen des laufenden Verfahrens hat das Gericht auf Antrag einen Vorschuss in Höhe von 3.570,00 € für die Auslagen der Gläubigerausschussmitglieder bewilligt. Dieser Vorschuss dient der Deckung der Kosten einer durch einen Sachverständigen vorgenommenen Kassenprüfung, die den Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2025 umfasst. Die Gläubigerausschussmitglieder sind die Sparkasse Karlsruhe Ettlingen, die Bundesagentur für Arbeit (Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt), Jürgen Kleinhans und die Papyrus Deutschland GmbH & Co KG. Der Vorschuss kann vom Insolvenzverwalter aus der Insolvenzmasse entnommen und bei der endgültigen Festsetzung der Vergütung und Auslagen angerechnet werden. Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 304/16
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Kraft Druck GmbH,
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 360630,
vertreten durch den Geschäftsführer Werner Kraft,
Industriestraße 5-9, 76275 Ettlingen,
- Schuldnerin -
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Beschluss:
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Es wird auf das Entgelt der Gläubigeraus…
10 IN 304/16
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Kraft Druck GmbH,
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 360630,
vertreten durch den Geschäftsführer Werner Kraft,
Industriestraße 5-9, 76275 Ettlingen,
- Schuldnerin -
|
Beschluss:
|
Es wird auf das Entgelt der Gläubigerausschussmitglieder
A. Sparkasse Karlsruhe Ettlingen,
Kaiserstr. 223, 76133 Karlsruhe
B. Bundesagentur für Arbeit,
vertreten durch die Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt
Brauerstr. 10, 76135 Karlsruhe
C. Jürgen Kleinhans
Wilhelm-Leuschner-Str. 43, 76189 Karlsruhe
D. Papyrus Deutschland GmbH & Co KG
Gehrnstr. 7 - 11, 76275 Ettlingen
ein Vorschuss auf die Auslagen in Höhe von 3.570,00 € für die Kosten der duch einen Sachverständigen vorgenommenen Kassenprüfung (01.01.2019 - 31.12.2025) bewilligt.
Der Vorschuss kann vom Insolvenzverwalter der Insolvenzmasse entnommen werden.
Er wird bei der endgültigen Festsetzung der Vergütung und der Auslagen angerechnet.
Gründe
Nach § 9 InsVV kann das Insolvenzgericht dem Insolvenzverwalter einen Vorschuss bewilligen.
Entsprechendes gilt - auch ohne gesonderte gesetzliche Regelung - für die Mitglieder eines Gläubigerausschusses, vgl. Haarmeyer/Wutzke/Förster, 4. Auflage, § 18 InsVV RN 7.
Vorliegend wurde ein Vorschuss auf die Kosten der vom Gläubigerausschuss in Auftrag gegebenen Prüfungen der Kassenberichte durch einen sachverständigen Kassenprüfer beantragt. Diese waren als Vorschuss festsetzbar und dem Antrag daher zu entsprechen.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung der Entscheidung.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 28.07.2026
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