Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Krankenhaus Ingelheim GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 119117
EUID
DEM1201.HRB119117
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen
Aktenzeichen
4 IN 48/20
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Stichtag Anhörung Vergütungsantrag
03.02.2025
Stichtag Anhörung Vergütungsantrag
01.04.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Krankenhaus Ingelheim GmbH ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Stefanie Beatrice Klemann im vorläufigen sowie im eröffneten Verfahren festgesetzt worden. Für den Antrag der Bundesagentur Arbeit als Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses wurde der Stichtag für die Anhörung von Schuldnerin, Gläubigern und Insolvenzverwalter auf den 1.4.2025 bestimmt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Krankenhaus Ingelheim GmbH ist eröffnet. Im Rahmen des Verfahrens wurden Vergütungen für Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses festgesetzt, wobei die Beträge gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht werden. Für das Mitglied Klemann wurde die Fes…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Krankenhaus Ingelheim GmbH ist eröffnet. Im Rahmen des Verfahrens wurden Vergütungen für Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses festgesetzt, wobei die Beträge gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht werden. Für das Mitglied Klemann wurde die Festsetzung am 07.03.2025 bekannt gemacht; für das Mitglied Hermed erfolgte dies ebenfalls im Verfahren. Der Stichtag für den Termin zur Anhörung zu dem Vergütungsantrag des Mitglieds Bundesagentur für Arbeit ist auf den 1.4.2025 bestimmt worden. Zuvor war der Stichtag für ein anderes Mitglied auf den 3.2.2025 festgelegt worden, wobei die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben wurde. Rechtsmittel gegen die Entscheidungen können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 48/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Krankenhaus Ingelheim GmbH, vertr.d.d. GF Dr. Jan Schlenker, Turnerstraße 23, 55218 Ingelheim, AG Mainz, HRB 49874 (vormals: Mainsee 1277.VV GmbH) (AG Frankfurt am Main, HRB 119117), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Klemann imvorläufigen Gläub…
4 IN 48/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Krankenhaus Ingelheim GmbH, vertr.d.d. GF Dr. Jan Schlenker, Turnerstraße 23, 55218 Ingelheim, AG Mainz, HRB 49874 (vormals: Mainsee 1277.VV GmbH) (AG Frankfurt am Main, HRB 119117), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Klemann imvorläufigen Gläubigerausschuss im vorläufigen Verfahren und im eröffneten Verfahren festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bingen am Rhein eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 31.12.2024 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Stefanie Beatrice Klemann, Kiefernstr. 1D, 55218 Ingelheim die Festsetzung der Vergütung.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 InsVV a. F. ein Stundensatz in Höhe von EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Grundsätzlich beträgt der Stundensatz nach § 17 Abs. 2 und Abs. 1 a.F. 35 bis 95 Euro.
Bei besonderen Umständen kann jedoch der Höchstsatz auch überschritten werden (BGH Beschluss vom 14.1.2021 IX ZB 71/18).
Diese besonderen Umstände sind im vorliegenden Einzelfall gegeben. Bei der Schuldnerin handelt es sich um ein Krankenhaus mit 133 Betten, davon 8 Intensivbetten, und 207 Mitarbeitern. Es waren sehr schwierige und Komplexe Rechtsfragen zu klären. Nach Art und Umfang der Tätigkeit war ein Überschreiten des Höchstsatzes angemessen.
Eine Festsetzung der Umsatzsteuer nach §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV war nicht beantragt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 07.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 48/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Krankenhaus Ingelheim GmbH, vertr.d.d. GF Dr. Jan Schlenker, Turnerstraße 23, 55218 Ingelheim, AG Mainz, HRB 49874 (vormals: Mainsee 1277.VV GmbH) (AG Frankfurt am Main, HRB 119117), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Hermed im vorläufigen Gläub…
4 IN 48/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Krankenhaus Ingelheim GmbH, vertr.d.d. GF Dr. Jan Schlenker, Turnerstraße 23, 55218 Ingelheim, AG Mainz, HRB 49874 (vormals: Mainsee 1277.VV GmbH) (AG Frankfurt am Main, HRB 119117), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Hermed im vorläufigen Gläubigerausschuss im vorläufigen Verfahren und im eröffneten festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bingen am Rhein eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 InsVV a. F.
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 28.11.2024 beantragte das Gläubigerausschussmitglied die Festsetzung der Vergütung.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 InsVV a. F. ein Stundensatz in Höhe von EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Grundsätzlich beträgt der Stundensatz nach § 17 Abs. 2 und Abs. 1 a.F. 35 bis 95 Euro.
Bei besonderen Umständen kann jedoch der Höchstsatz auch überschritten werden (BGH Beschluss vom 14.1.2021 IX ZB 71/18).
Diese besonderen Umstände sind im vorliegenden Einzelfall gegeben.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 07.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 48/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Krankenhaus Ingelheim GmbH, vertr.d.d. GF Dr. Jan Schlenker, Turnerstraße 23, 55218 Ingelheim, AG Mainz, HRB 49874 (vormals: Mainsee 1277.VV GmbH) (AG Frankfurt am Main, HRB 119117), wurde beschlossen:
wird der Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldn…
4 IN 48/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Krankenhaus Ingelheim GmbH, vertr.d.d. GF Dr. Jan Schlenker, Turnerstraße 23, 55218 Ingelheim, AG Mainz, HRB 49874 (vormals: Mainsee 1277.VV GmbH) (AG Frankfurt am Main, HRB 119117), wurde beschlossen:
wird der Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin, der Insolvenzgläubiger und des Insolvenzverwalters zu dem Vergütungsantrag des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses Bundesagentur für Arbeit entspricht, auf den 1.4.2025 bestimmt.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 07.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 48/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Krankenhaus Ingelheim GmbH, vertr.d.d. GF Dr. Jan Schlenker, Turnerstraße 23, 55218 Ingelheim, AG Mainz, HRB 49874 (vormals: Mainsee 1277.VV GmbH) (AG Frankfurt am Main, HRB 119117), wurde beschlossen:
Es wird die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben…
4 IN 48/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Krankenhaus Ingelheim GmbH, vertr.d.d. GF Dr. Jan Schlenker, Turnerstraße 23, 55218 Ingelheim, AG Mainz, HRB 49874 (vormals: Mainsee 1277.VV GmbH) (AG Frankfurt am Main, HRB 119117), wurde beschlossen:
Es wird die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Es wird der Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag eines Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses entspricht, auf den 3.2.1.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 09.01.2025
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