Einstellung des VerfahrensRheinland-PfalzHRB 47297
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Krankenhaus Ingelheim Service GmbH vertr.d.d. GF Timm Hartwich
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mainz HRB 47297
EUID
DET2304V.HRB47297
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bingen am Rhein
Aktenzeichen
4 IN 31/19
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Timm Hartwich
Adresse
August-Schanz-Str. 46, 60433 Frankfurt a.M.
Termine & Fristen
Aufhebung mündliches Verfahren
09.09.2024
Stichtag Stellungnahme
01.10.2024
Einstellung des Verfahrens
03.11.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Krankenhaus Ingelheim Service GmbH ist am 3.11.2025 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden. Die Geschäftsführung wird durch Timm Hartwich wahrgenommen; vormalige Geschäftsführerin war Sabine Hehn. Gegen die Entscheidung kann von jedem Insolvenzgläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung (bzw. nach Ablauf von zwei Tagen bei öffentlicher Bekanntmachung) sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Bingen am Rhein eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Krankenhaus Ingelheim Service GmbH ist am 03.11.2025 mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse gemäß § 207 InsO eingestellt worden. Zuvor wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Bingen am Rhein vom 09.09.2024 die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben un…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Krankenhaus Ingelheim Service GmbH ist am 03.11.2025 mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse gemäß § 207 InsO eingestellt worden. Zuvor wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Bingen am Rhein vom 09.09.2024 die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben und der Stichtag für Stellungnahmen zum Vergütungsantrag auf den 01.10.2024 festgelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 31/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Krankenhaus Ingelheim Service GmbH vertr.d.d. GF Timm Hartwich, Turnerstraße 23, 55218 Ingelheim, (vormalige Geschäftsführerin: Sabine Hehn) (AG Mainz, HRB 47297), vertr. d.: Timm Hartwich, August-Schanz-Str. 46, 60433 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist am…
4 IN 31/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Krankenhaus Ingelheim Service GmbH vertr.d.d. GF Timm Hartwich, Turnerstraße 23, 55218 Ingelheim, (vormalige Geschäftsführerin: Sabine Hehn) (AG Mainz, HRB 47297), vertr. d.: Timm Hartwich, August-Schanz-Str. 46, 60433 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist am 3.11.2025 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von jedem Insolvenzgläubiger und s_datba mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 03.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 31/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Krankenhaus Ingelheim Service GmbH vertr.d.d. GF Timm Hartwich, Turnerstraße 23, 55218 Ingelheim, (vormalige Geschäftsführerin: Sabine Hehn) (AG Mainz, HRB 47297),
vertr. d.: Rechtsanwalt Timm Hartwich, nunmehr August-Schanz-Str. 46, 60433 Frankfurt a.M.,
vorm…
4 IN 31/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Krankenhaus Ingelheim Service GmbH vertr.d.d. GF Timm Hartwich, Turnerstraße 23, 55218 Ingelheim, (vormalige Geschäftsführerin: Sabine Hehn) (AG Mainz, HRB 47297),
vertr. d.: Rechtsanwalt Timm Hartwich, nunmehr August-Schanz-Str. 46, 60433 Frankfurt a.M.,
vormals Jakob-Latscha-Straße 3, 60314 Frankfurt am Main,
(Geschäftsführer),
wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des Sachwalters und des Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 01.10.2024 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Die vollständigen Anträge liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 09.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 31/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Krankenhaus Ingelheim Service GmbH vertr.d.d. GF Timm Hartwich, Turnerstraße 23, 55218 Ingelheim, (vormalige Geschäftsführerin: Sabine Hehn) (AG Mainz, HRB 47297), vertr. d.: Timm Hartwich, Jakob-Latscha-Straße 3, 60314 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wu…
4 IN 31/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Krankenhaus Ingelheim Service GmbH vertr.d.d. GF Timm Hartwich, Turnerstraße 23, 55218 Ingelheim, (vormalige Geschäftsführerin: Sabine Hehn) (AG Mainz, HRB 47297), vertr. d.: Timm Hartwich, Jakob-Latscha-Straße 3, 60314 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 29.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 31/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Krankenhaus Ingelheim Service GmbH vertr.d.d. GF Timm Hartwich, Turnerstraße 23, 55218 Ingelheim, (vormalige Geschäftsführerin: Sabine Hehn) (AG Mainz, HRB 47297), vertr. d.: Timm Hartwich, Jakob-Latscha-Straße 3, 60314 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), si…
4 IN 31/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Krankenhaus Ingelheim Service GmbH vertr.d.d. GF Timm Hartwich, Turnerstraße 23, 55218 Ingelheim, (vormalige Geschäftsführerin: Sabine Hehn) (AG Mainz, HRB 47297), vertr. d.: Timm Hartwich, Jakob-Latscha-Straße 3, 60314 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Sachwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Thomas B. Schmidt festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bingen am Rhein eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 35 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 13.08.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 12 iVm § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
1. Diese Regelvergütung kann nach den ganz besonderen Umständen des Einzelfalls mit Zu- oder Abschlägen festgesetzt werden (§ 3 InsVV).
Maßgeblich für den gewährten Zuschlag von insgesamt 35 % waren hier insbesondere die Tätigkeit als vorläufiger Eigenverwalter (25 %) und der erhöhte Arbeitsaufwand durch die Prüfung der Zahlungsvorgänge durch die Anordnung des Zustimmungsvorbehalts (10 %).
In der Gesamtschau ist ein Zuschlag von 35 % sachgerecht und angemessen.
Als erhöhte Vergütung waren somit 95 % von = Euro zuzubilligen.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 175,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 50 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 07.11.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 31/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Krankenhaus Ingelheim Service GmbH vertr.d.d. GF Timm Hartwich, Turnerstraße 23, 55218 Ingelheim, (vormalige Geschäftsführerin: Sabine Hehn) (AG Mainz, HRB 47297), vertr. d.: Timm Hartwich, Jakob-Latscha-Straße 3, 60314 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), si…
4 IN 31/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Krankenhaus Ingelheim Service GmbH vertr.d.d. GF Timm Hartwich, Turnerstraße 23, 55218 Ingelheim, (vormalige Geschäftsführerin: Sabine Hehn) (AG Mainz, HRB 47297), vertr. d.: Timm Hartwich, Jakob-Latscha-Straße 3, 60314 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Thomas B. Schmidt festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bingen am Rhein eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 15 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 13.08.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
1. Diese Regelvergütung kann nach den ganz besonderen Umständen des Einzelfalls mit Zu- oder Abschlägen festgesetzt werden (§ 3 InsVV).
Maßgeblich für den gewährten Zuschlag von insgesamt 15 % waren hier insbesondere der erhöhte Arbeitsaufwand durch den problematischen Datenimport nebst Aufarbeitung (10 %), die schwierige Lohnbuchhaltung nebst Melde- und Prüfwesen (10 %), zuschlagsermäßighend war zu berücksichtigen, dass der Verwalter im eröffneten Verfahren keine wesentlichen Verwertungshandlungen mehr vorzunehmen hatte (Abschlag 5 %).
In der Gesamtschau ist ein Zuschlag von 15 % sachgerecht und angemessen.
Als erhöhte Vergütung waren somit 115 % von 11.346,06 € = 13.047,97 Euro zuzubilligen.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 24 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 7.11.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.