Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Krause, Kai
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRA 129955
EUID
DEK1101.HRA129955
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 108/25
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Marc Heinrich
Adresse
Am Sandtorkai 44, 20457 Hamburg
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
07.04.2025 , 09:57 Uhr
Eröffnung
30.04.2025 , 12:03 Uhr
Forderungsanmeldefrist
25.06.2025
Prüfungstermin
25.07.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen von Herrn Kai Krause, Inhaber der Firma Living Limousines e.K., ist am 30.04.2025 eröffnet worden. Zuvor wurden am 07.04.2025 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Marc Heinrich zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Im Rahmen der Eröffnung wurde die Anmeldung von Forderungen bis zum 25.06.2025 festgesetzt. Ein Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 25.0wechsel. Der Insolvenzverwalter hat erklärt, dass Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit nicht zur Masse gehört. Für die Schlussverteilung ist ein Betrag von 605.391,19 EUR zur Verteilung verfügbar, bei Forderungen in Höhe von 1.140.545,82 EUR.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 108/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Kai Krause, geboren am 25.04.1990, Heysestraße 1, 21029 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 129955 eingetragenen Firma Living Limousines e.K.
hat der Insolvenzverwalter dem Geri…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 108/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Kai Krause, geboren am 25.04.1990, Heysestraße 1, 21029 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 129955 eingetragenen Firma Living Limousines e.K.
hat der Insolvenzverwalter dem Gericht angezeigt (§ 35 Abs. 3 S. 1 InsO):
Der Insolvenzverwalter hat gegenüber dem Schuldner erklärt, dass Vermögen aus der selbständigen Tätigkeit des Schuldners nicht zur Insolvenzmasse gehört und Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren nicht geltend gemacht werden können (§ 35 Abs. 2 Satz 1 InsO).
67c IN 108/25
Amtsgericht Hamburg, 08.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 108/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Kai Krause, geboren am 25.04.1990, Heysestraße 1, 21029 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 129955 eingetragenen Firma Living Limousines e.K.
soll die Schlussverteilung stattfin…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 108/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Kai Krause, geboren am 25.04.1990, Heysestraße 1, 21029 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 129955 eingetragenen Firma Living Limousines e.K.
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 1.140.545,82 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 605.391,19 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters.
67c IN 108/25
Amtsgericht Hamburg, 08.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 108/25
Über das Vermögen
des Herrn Kai Krause, geboren am 25.04.1990, Heysestraße 1, 21029 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 129955 eingetragenen Firma Living Limousines e.K.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 30.04.2025, um 12:03…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 108/25
Über das Vermögen
des Herrn Kai Krause, geboren am 25.04.1990, Heysestraße 1, 21029 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 129955 eingetragenen Firma Living Limousines e.K.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 30.04.2025, um 12:03 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 11.03.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags des Schuldners.
Der Schuldner erlangt Restschuldbefreiung, wenn er in der Laufzeit seiner Abtretungserklärung den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Marc Heinrich, Am Sandtorkai 44, 20457 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 25.06.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 25.07.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls:
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Die Gläubiger haben Gelegenheit, sich bis zum Stichtag auch hierzu gegenüber dem Gericht schriftlich zu äußern. Geht bis dahin kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers ein, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 07.07.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen gegenüber dem Insolvenzverwalter erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67c IN 108/25
Amtsgericht Hamburg, 30.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 108/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Kai Krause, geboren am 25.04.1990, Heysestraße 1, 21029 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 129955 eingetragenen Firma Living Limousines e.K.
ist am 07.04.2025, um 09:…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 108/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Kai Krause, geboren am 25.04.1990, Heysestraße 1, 21029 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 129955 eingetragenen Firma Living Limousines e.K.
ist am 07.04.2025, um 09:57 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Marc Heinrich, Am Sandtorkai 44, 20457 Hamburg bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67c IN 108/25
Amtsgericht Hamburg, 07.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 108/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Kai Krause, geboren am 25.04.1990, Heysestraße 1, 21029 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 129955 eingetragenen Firma Living Limousines e.K.
sollen die nachträglich angemeldete…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 108/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Kai Krause, geboren am 25.04.1990, Heysestraße 1, 21029 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 129955 eingetragenen Firma Living Limousines e.K.
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 22.09.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 406 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67c IN 108/25
Amtsgericht Hamburg, 22.07.2026
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