Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRA 8147
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Insolvenzprofil
Krause, Stephan
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Burgstraße 29, 52146 Würselen
Handelsregister
Amtsgericht Aachen HRA 8147
EUID
DER3101.HRA8147
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
93 IN 20/16
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Aufhebung
25.06.2026 , 09:29 Uhr
Abweisung Antrag
08.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Stephan Krause, Inhaber der Firma Stahl- und Aluminiumkonstruktionen Reinartz e.K., ist heute, am 25.06.2026, um 9:29 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden (§ 200 InsO). Gemäß § 203 Abs. 1 InsO wird die Nachtragsverteilung angeordnet bezüglich Steuererstattungsansprüchen aus der Einkommensteuerveranlagung sowie aus der Kraftfahrzeugsteuer für die bis zur Aufhebung entstehenden Erstattungsansprüche. Gegen den Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde und anderen Betroffenen der Rechtsbehelf der Erinnerung zu. Die Frist für diese Rechtsmittel beträgt zwei Wochen ab Verkündung oder Zustellung.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Stephan Krause (geboren am 07.11.1977, zuletzt bekannt unter Süsterfeldstraße 25, 52072 Aachen) wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Aachen vom 25.06.2026 aufgehoben. Die Aufhebung erfolgte nach Vollzug der Schlussverteilung gemäß § 200 InsO. Im Anschluss daran wird …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Stephan Krause (geboren am 07.11.1977, zuletzt bekannt unter Süsterfeldstraße 25, 52072 Aachen) wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Aachen vom 25.06.2026 aufgehoben. Die Aufhebung erfolgte nach Vollzug der Schlussverteilung gemäß § 200 InsO. Im Anschluss daran wird gemäß § 203 Abs. 1 InsO eine Nachtragsverteilung angeordnet, die Steuererstattungsansprüche aus der Einkommensteuerveranlagung sowie aus der Kraftfahrzeugsteuer für die bis zur Aufhebung entstehenden oder entstandenen Erstattungsansprüche umfasst. Parallel dazu wird über ein weiteres Verfahren mit dem Aktenzeichen 93 IN 221/25 berichtet, in dem der Antrag einer Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen von Stephan Krause (letzte bekannte Anschrift: Krefelder Straße 140, 52146 Würselen) mangels Masse durch Beschluss vom 08.07.2026 abgewiesen wurde. Das im Hauptverfahren freigegebene Sondervermögen war bereits durch Verwaltererklärung vom 17.03.2016 im Verfahren 93 IN 20/16 definiert worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 20/16
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Stephan Krause, geboren am 07.11.1977, Süsterfeldstraße 25, 52072 Aachen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Aachen unter HRA 8147 eingetragenen Firma Stahl- und Aluminiumkonstruktionen Reinartz e.K.
wird heut…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 20/16
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Stephan Krause, geboren am 07.11.1977, Süsterfeldstraße 25, 52072 Aachen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Aachen unter HRA 8147 eingetragenen Firma Stahl- und Aluminiumkonstruktionen Reinartz e.K.
wird heute, am 25.06.2026, um 9:29 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Gemäß § 203 Abs. 1 InsO wird die Nachtragsverteilung angeordnet bezüglich der im folgenden bezeichneten Ansprüche:
Steuererstattungsansprüche aus der Durchführung der Einkommensteuerveranlagung und Steuererstattungsansprüche aus Kraftfahrzeugsteuer hinsichtlich der bis zur Aufhebung des Verfahrens entstehenden bzw. entstandenen Erstattungsansprüche.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben, soweit das Verfahren aufgehoben wird. Er steht jedem zu, dessen Rechte durch die Aufhebung des Verfahrens beeinträchtigt sind.
Hinsichtlich der Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Sowohl die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen bei dem Amtsgericht Aachen schriftlich und in deutscher Sprache eingelegt werden. Sie können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Beide Rechtsmittel müssen binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung und/oder. sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Es soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
93 IN 20/16
Amtsgericht Aachen, 25.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 221/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
den Herrn Stephan Krause, letzte bekannte Anschrift: Krefelder Straße 140, 52146 Würselen, - durch Verwaltererklärung vom 17.03.2016 in dem Verfahren 93 IN 20/16 freigegebenes Sondervermögen -
ist der am 14.10.2025 bei …
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 221/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
den Herrn Stephan Krause, letzte bekannte Anschrift: Krefelder Straße 140, 52146 Würselen, - durch Verwaltererklärung vom 17.03.2016 in dem Verfahren 93 IN 20/16 freigegebenes Sondervermögen -
ist der am 14.10.2025 bei Gericht eingegangene Antrag einer Gläubigerin vom 14.10.2025 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 08.07.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Amtsgericht Aachen, 08.07.2026
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