Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kreative Konstrukte gGmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
gGmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Zimmerstraße 50, 42105 Wuppertal
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRB 30931
EUID
DER1608.HRB30931
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
504 IN 125/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Marion Rodine
Adresse
Friedrich-Ebert-Str. 146, 42117 Wuppertal
Telefon
0202 - 30 20 71
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
27.06.2025 , 09:44 Uhr
Eröffnung
31.07.2025 , 08:04 Uhr
Forderungsanmeldefrist
11.09.2025
Berichtstermin
09.10.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die "Kreative Konstrukte gGmbH" verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Qualifizierung, Bildung und Betreuung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, insbesondere auf dem Gebiet vorschulischer und schulischer Erziehung und Ausbildung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch a) Förderung und Nachhilfe im Gruppen- und Einzelunterricht, b) Hausaufgabenhilfe, c) Kleinkinderbetreuung und -förderung, d) Förderung der Integration der Eltern ausländischer Kinder, e) Kinderbetreuung, Teiloffene Tür, f) Fort- und Weiterbildung von Lehr- und Unterrichtskräften, g) Verbreitung von Lehr- und Unterrichtsmethoden, h) Entwicklung, Erstellung und Verbreitung von Unterrichtsmaterialien, i) Förderung der Qualität schulischer Bildung, j) Planung und Konzeptionierung von Objekten und Flächen zur Kinder- und Jugendförderung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Wuppertal hat am 27.06.2025 vorläufige Insolvenzmaßnahmen angeordnet und Rechtsanwältin Marion Rodine zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Mit dieser Anordnung wurde die Verfügungsbefugnis der Schuldnerin eingeschränkt, Zahlungen von Drittschuldnern an die Schuldnerin untersagt und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen untersagt. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kreative Konstrukte gGmbH ist am 31.07.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin. Rechtsanwältin Marion Rodine ist zur Insolvenzverwalterin ernannt worden. Gläubiger haben die Möglichkeit, ihre Forderungen bis zum 11.09.2025 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 09.10.2025 angesetzt. Bis zu diesem Stichtag können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Verfahrensaspekten einreichen. Die Forderungstabelle und Unterlagen werden ab dem 22.09.2025 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag eingehen. Das Verfahren wird vorerst schriftlich durchgeführt, eine Gläubigerversammlung wird nicht einberufen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 125/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 30931 eingetragenen Kreative Konstrukte gGmbH, Zimmerstraße 50, 42105 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jessica Schierenberg…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 125/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 30931 eingetragenen Kreative Konstrukte gGmbH, Zimmerstraße 50, 42105 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jessica Schierenberg, Roßstraße23, 42105 Wuppertal
ist am 27.06.2025, um 09:44 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Marion Rodine, Friedrich-Ebert-Str. 146, 42117 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
504 IN 125/25
Amtsgericht Wuppertal, 27.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 125/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 30931 eingetragenen Kreative Konstrukte gGmbH, gegründet am 03.08.2020, Zimmerstraße 50, 42105 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jessica Schierenberg, Roßstraße…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 125/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 30931 eingetragenen Kreative Konstrukte gGmbH, gegründet am 03.08.2020, Zimmerstraße 50, 42105 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jessica Schierenberg, Roßstraße 23, 42105 Wuppertal
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 31.07.2025, um 08:04 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 26.06.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Marion Rodine, Friedrich-Ebert-Str. 146, 42117 Wuppertal, Telefon: 0202 - 30 20 71, Fax: 0202 311496.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 11.09.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 09.10.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfa ls:
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) der Insolvenzverwalterin bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 22.09.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A236 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
504 IN 125/25
Wuppertal, 31.07.2025
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