Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Apothekerin Sonja Krechting e.K. ist am 01.04.2024 eröffnet worden. Sachwalter ist Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 17.05.2024 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin war ursprünglich für den 14.06.2024 anberaumt, wurde jedoch aufgrund krankheitsbedingter Abwesenheit der zuständigen Rechtspflegerin auf den 09.08.2024 vertagt. Im Rahmen der Festsetzung der Vergütung des Sachwalters wurde eine Berechnungsmasse von 195.927,58 € zugrunde gelegt. Es wurden Zuschläge von 46 Prozentpunkten für die Überwachung der Betriebsfortführung gewährt, jedoch ein Abschlag von 5 Prozentpunkten wegen vorzeitiger Beendigung berücksichtigt, sodass ein Gesamtschau-Zuschlag von 41 % festgesetzt wurde. Die Veröffentlichung der konkreten Vergütungsbeträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO. Dem Sachwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Zudem ist angekündigt, dass die Schuldnerin Restschuldbefreiung erlangen wird, sofern sie den Obliegenheiten nachkommt und keine Versagungsgründe vorliegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 502/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Apothekerin Sonja Krechting e.K., Hanauer Landstr. 19, 63571 Gelnhausen, Wohnanschrift: Johann-Strauß-Allee 26, 63505 Langenselbold (AG Hanau, HRA 93968),
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach InsVV
…
70 IN 502/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Apothekerin Sonja Krechting e.K., Hanauer Landstr. 19, 63571 Gelnhausen, Wohnanschrift: Johann-Strauß-Allee 26, 63505 Langenselbold (AG Hanau, HRA 93968),
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach InsVV
€ um 41 % erhöht zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing, Hanauer Landstr. 148 a, 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069/15051555, Fax: 069/15051539, E-Mail: office@trebing-bert.de, Internet: www.trebing-bert.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Berechnungsmasse: 195.927,58 €
Zuschläge: 46 Prozentpunkte für Überwachung der Betriebsfortführung
Abschläge: 5 Prozentpunkte wegen vorzeitiger Beendigung
Im Rahmen der Gesamtschau gewährter Zuschlag: 41 %
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau,25.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 502/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Apothekerin Sonja Krechting e.K., Hanauer Landstr. 19, 63571 Gelnhausen, Wohnanschrift: Johann-Strauß-Allee 26, 63505 Langenselbold (AG Hanau, HRA 93968), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzg…
70 IN 502/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Apothekerin Sonja Krechting e.K., Hanauer Landstr. 19, 63571 Gelnhausen, Wohnanschrift: Johann-Strauß-Allee 26, 63505 Langenselbold (AG Hanau, HRA 93968), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Sachwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben. Es sind Erhöhungen in Höhe von 46 Prozentpunkten beantragt.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hanau, 04.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 70 IN 502/23 Am 01.04.2024 um 09:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Apothekerin Sonja Krechting e.K., Hanauer Landstr. 19, 63571 Gelnhausen, Wohnanschrift: Johann-Strauß-Allee 26, 63505 Langenselbold (AG Hanau, HRA 93968),. Sachwalter ist: Rechtsanwalt Karl-Heinz Treb…
Geschäfts-Nr.: 70 IN 502/23 Am 01.04.2024 um 09:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Apothekerin Sonja Krechting e.K., Hanauer Landstr. 19, 63571 Gelnhausen, Wohnanschrift: Johann-Strauß-Allee 26, 63505 Langenselbold (AG Hanau, HRA 93968),. Sachwalter ist: Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing, Hanauer Landstr. 148 a, 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069/15051555, Fax: 069/15051539, E-Mail: office@trebing-bert.de, Internet: www.trebing-bert.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich, in EURO und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 17.05.2024.
b) unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird am
Freitag, 14.06.2024, 10:00 Uhr, Raum C 163, Insolvenzgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau
eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Sachwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweis:
" Für den Fall dass die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist, gelten Zustimmung nach § 276 S. 1 InsO als erteilt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
" Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
" Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
" Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 01.04.2024.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 502/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Apothekerin Sonja Krechting e.K., Hanauer Landstr. 19, 63571 Gelnhausen, Wohnanschrift: Johann-Strauß-Allee 26, 63505 Langenselbold (AG Hanau, HRA 93968), wird die Schuldnerin Restschuldbefreiung erlangen, wenn sie den Obliegenheiten nach § 295, …
70 IN 502/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Apothekerin Sonja Krechting e.K., Hanauer Landstr. 19, 63571 Gelnhausen, Wohnanschrift: Johann-Strauß-Allee 26, 63505 Langenselbold (AG Hanau, HRA 93968), wird die Schuldnerin Restschuldbefreiung erlangen, wenn sie den Obliegenheiten nach § 295, 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Amtsgericht Hanau, 02.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hanau
11.06.2024
- Insolvenzgericht -
70 IN 502/23
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen der
Apothekerin Sonja Krechting e.K., Hanauer Landstr. 19, 63571 Gelnhausen, Wohnanschrift: Johann-Strauß-Allee 26, 63505 Langenselbold (AG Hanau, HRA 93968),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsan…
Amtsgericht Hanau
11.06.2024
- Insolvenzgericht -
70 IN 502/23
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen der
Apothekerin Sonja Krechting e.K., Hanauer Landstr. 19, 63571 Gelnhausen, Wohnanschrift: Johann-Strauß-Allee 26, 63505 Langenselbold (AG Hanau, HRA 93968),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Moritz Wollring, Esplanade 23, 20354 Hamburg,
wird der mit Beschluss vom 02.04.2024 für den 14.06.2024 um 10.00 Uhr anberaumte Berichts- und Prüfungstermin vertagt.
Neuer Termin zur Berichterstattung durch den Sachwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) wird bestimmt auf
Freitag, den 09.08.2024, 10.00 Uhr, Raum C 163, Insolvenzgericht Hanau, Nissallee 17, 63450 Hanau.
Sämtliche weiteren Anordnungen aus dem Beschluss vom 02.04.2024 haben weiter Bestand. Insbesondere die Hinweise behalten ihre Gültigkeit.
G r ü n d e:
Aufgrund krankheitsbedingter Abwesenheit der zuständigen Rechtspflegerin ist die Vertagung des Termins geboten.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Merz
Rechtspflegerin
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 502/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Apothekerin Sonja Krechting e.K., Hanauer Landstr. 19, 63571 Gelnhausen, Wohnanschrift: Johann-Strauß-Allee 26, 63505 Langenselbold (AG Hanau, HRA 93968), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO am 18.09.2024 angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllu…
70 IN 502/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Apothekerin Sonja Krechting e.K., Hanauer Landstr. 19, 63571 Gelnhausen, Wohnanschrift: Johann-Strauß-Allee 26, 63505 Langenselbold (AG Hanau, HRA 93968), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO am 18.09.2024 angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Hanau, 27.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 502/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Apothekerin Sonja Krechting e.K., Hanauer Landstr. 19, 63571 Gelnhausen, Wohnanschrift: Johann-Strauß-Allee 26, 63505 Langenselbold (AG Hanau, HRA 93968), ist die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben worden. Zum Insolvenzverwalter ist der bisherige Sachw…
70 IN 502/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Apothekerin Sonja Krechting e.K., Hanauer Landstr. 19, 63571 Gelnhausen, Wohnanschrift: Johann-Strauß-Allee 26, 63505 Langenselbold (AG Hanau, HRA 93968), ist die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben worden. Zum Insolvenzverwalter ist der bisherige Sachwalter, Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing, Hanauer Landstr. 148 a, 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069/15051555, Fax: 069/15051539, E-Mail: office@trebing-bert.de, Internet: www.trebing-bert.de, ernannt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hanau, 24.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 502/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Apothekerin Sonja Krechting e.K., Hanauer Landstr. 19, 63571 Gelnhausen, Wohnanschrift: Johann-Strauß-Allee 26, 63505 Langenselbold (AG Hanau, HRA 93968), wird die Vergütung des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing, Hanauer Landstr. 148 a,…
70 IN 502/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Apothekerin Sonja Krechting e.K., Hanauer Landstr. 19, 63571 Gelnhausen, Wohnanschrift: Johann-Strauß-Allee 26, 63505 Langenselbold (AG Hanau, HRA 93968), wird die Vergütung des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing, Hanauer Landstr. 148 a, 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069/15051555, Fax: 069/15051539, E-Mail: office@trebing-bert.de, Internet: www.trebing-bert.de gegen die Schuldnerin festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach § 11 InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO
Berechnungsmasse: 1.053.372,34 €
Dem vorläufigen Sachwalter steht nach § 12a InsVV ein Bruchteil der Vergütung für einen Sachwalter zu, der auf 85 % festgesetzt wird
Zuschläge: 47 Prozentpunkte für die Betriebsfortführung und 50 Prozentpunkte für dieSanierungsbemühungen und Überwachung der Vorfinanzierung der Löhne und Gehälter, in der Gesamtschau gekürzt auf 60 Prozentpunkte
Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 09.08.2024
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