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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung der Firma BuckIT GmbH & Co. KG, die die Entwicklung und Vermarktung von webbasierten Applikationen zum Unternehmenzweck hat. Gegenstand des Unternehmens ist auch der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Gesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei diesen.
Das Amtsgericht Paderborn hat am 21.04.2026 um 14:13 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Kreker Verwaltungs GmbH vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Meyer bestellt worden. Die Schuldnerin ist gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über Gegenstände ihres Vermögens verfügungsberechtigt. Den Drittschuldnern ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
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