Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Krieger GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Regensburg HRB 17342
EUID
DED3410V.HRB17342
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
2 IN 365/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Kai Christian Uhr
Adresse
Ludwig-Eckert-Straße 10, 93049 Regensburg
Telefon
+49(941)46110022
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
18.09.2024 , 12:10 Uhr
Fristende Einwendungen
06.02.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Krieger GmbH in Regensburg ist anhängig. Am 18.09.2024 hat das Amtsgericht Regensburg zur Sicherung des Schuldnervermögens vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Kai Christian Uhr zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Die Schuldnerin darf über ihr Vermögen nur mit Zustimmung des Verwalters verfügen. Im weiteren Verfahrensverlauf wird ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Übertragung des Geschäftsbetriebes auf eine nahestehende Person durchgeführt. Die Beteiligten haben Gelegenheit, bis einschließlich 06.02.2025 Einwendungen gegen diesen Tagesordnungspunkt beim Insolvenzgericht vorzulegen. Gelingt dies nicht, gilt die Zustimmung gemäß § 160 InsO als erteilt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 365/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Krieger GmbH, Wahlenstraße 12, 93047 Regensburg, vertreten durch den Geschäftsführer Krieger Sebastian
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 17342
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Bes…
2 IN 365/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Krieger GmbH, Wahlenstraße 12, 93047 Regensburg, vertreten durch den Geschäftsführer Krieger Sebastian
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 17342
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Entscheidung über eine Übertragung des Geschäftsbetriebes auf
eine nahestehende Person der Schuldnerin, §§ 160 Abs. 2 Nr. 1,
162 Abs. 1 Nr. 1 InsO
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 06.02.2025 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Regensburg, Augustenstr. 3, 93049 Regensburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 23.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
: 2 IN 365/24
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Krieger GmbH, Wahlenstraße 12, 93047 Regensburg, vertreten durch den Geschäftsführer Krieger Sebastian
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 17342
- Schuldnerin -
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Beschluss:
…
: 2 IN 365/24
|
In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Krieger GmbH, Wahlenstraße 12, 93047 Regensburg, vertreten durch den Geschäftsführer Krieger Sebastian
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 17342
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 18.09.2024 um 12:10 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Kai Christian Uhr, Ludwig-Eckert-Straße 10, 93049 Regensburg, Telefon: +49(941)46110022, Telefax: +49(941)46448666.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen;
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen einzulegen bei dem
Amtsgericht Regensburg, Augustenstr. 3, 93049 Regensburg.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 18.09.2024
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