Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kronschnabel Handels- und Vermietungsgesellschaft mbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRA 28252
EUID
DEH1101.HRA28252
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremerhaven
Aktenzeichen
10 IN 109/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Habil. Gerrit Hölzle
Kanzlei
Görg Rechtsanwälte/Insolvenzverwalter GbR
Adresse
Obernstraße 2-12, 28195 Bremen
Telefon
0421/3226490
E-Mail
Termine & Fristen
Schlusstermin
13.12.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kronschnabel Handels- und Vermietungsgesellschaft mbH & Co. KG wurde vom Amtsgericht Bremerhaven behandelt. Der verfügbare Massebestand betrug 25.099,58 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, während Insolvenzforderungen in Höhe von 524.412,42 EUR zu berücksichtigen waren. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Prof. Dr. Habil. Gerrit Hölzle hat die Schlussrechnung vorgelegt. Ein besonderer Prüfungs- und Schlusstermin wurde auf den 13.12.2024 im schriftlichen Verfahren bestimmt, wobei Einwendungen bis einen Tag vor diesem Termin erhoben werden konnten. Nach Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung ist diese vollzogen worden. Das Insolvenzverfahren ist mit Beschluss vom 24.03.2026 aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremerhaven 16.10.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 10 IN 109/19
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Kronschnabel Handels- und Vermietungsgesellschaft mbH & Co. KG, Weißenstein 9, 27574 Bremerhaven (AG Bremen, HRA 28252 HB),
vertreten durch:
1. Kronschn…
Amtsgericht Bremerhaven 16.10.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 10 IN 109/19
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Kronschnabel Handels- und Vermietungsgesellschaft mbH & Co. KG, Weißenstein 9, 27574 Bremerhaven (AG Bremen, HRA 28252 HB),
vertreten durch:
1. Kronschnabel Vermietungs- und Beteiligungs GmbH, Weißenstein 9, 27574 Bremerhaven, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Karl-Heinz Thiele, Beiderseer Straße 7a, 06193 Petersberg OT Sylbitz, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Ingo Weis, Am Fallturm 5, 28359 Bremen,
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Habil. Gerrit Hölzle festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Nach dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters bezieht und die € 27.982,07 beträgt, ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt), § 2 InsVV.
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 109/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kronschnabel Handels- und Vermietungsgesellschaft mbH & Co. KG, Weißenstein 9, 27574 Bremerhaven (AG Bremen, HRA 28252 HB), vertr. d.: 1. Kronschnabel Vermietungs- und Beteiligungs GmbH, Weißenstein 9, 27574 Bremerhaven, (persönlich haftende Gesellschafterin…
10 IN 109/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kronschnabel Handels- und Vermietungsgesellschaft mbH & Co. KG, Weißenstein 9, 27574 Bremerhaven (AG Bremen, HRA 28252 HB), vertr. d.: 1. Kronschnabel Vermietungs- und Beteiligungs GmbH, Weißenstein 9, 27574 Bremerhaven, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Karl-Heinz Thiele, Beiderseer Straße 7a, 06193 Petersberg OT Sylbitz, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 13.12.2024.
Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, das Schlussverzeichnis zu erheben.
Die Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremerhaven, 16.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 109/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kronschnabel Handels- und Vermietungsgesellschaft mbH & Co. KG, Weißenstein 9, 27574 Bremerhaven (AG Bremen, HRA 28252 HB), vertr. d.: 1. Kronschnabel Vermietungs- und Beteiligungs GmbH, Weißenstein 9, 27574 Bremerhaven, (persönlich haftende Gesellschafterin…
10 IN 109/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kronschnabel Handels- und Vermietungsgesellschaft mbH & Co. KG, Weißenstein 9, 27574 Bremerhaven (AG Bremen, HRA 28252 HB), vertr. d.: 1. Kronschnabel Vermietungs- und Beteiligungs GmbH, Weißenstein 9, 27574 Bremerhaven, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Karl-Heinz Thiele, Beiderseer Straße 7a, 06193 Petersberg OT Sylbitz, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremerhaven zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Prof. Dr. Habil. Gerrit Hölzle, c/o Görg Rechtsanwälte/Insolvenzverwalter GbR, Obernstraße 2-12, 28195 Bremen, Tel.: 0421/3226490, Fax: 0421/32264929, E-Mail: bremen@goerg.de hat dem Gericht folgendes gemäß § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 25.099,58 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 524.412,42 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bremerhaven, 01.11.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 109/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kronschnabel Handels- und Vermietungsgesellschaft mbH & Co. KG, Weißenstein 9, 27574 Bremerhaven (AG Bremen, HRA 28252 HB), vertr. d.: 1. Kronschnabel Vermietungs- und Beteiligungs GmbH, Weißenstein 9, 27574 Bremerhaven, (persönlich haftende Gesellschafterin), …
10 IN 109/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kronschnabel Handels- und Vermietungsgesellschaft mbH & Co. KG, Weißenstein 9, 27574 Bremerhaven (AG Bremen, HRA 28252 HB), vertr. d.: 1. Kronschnabel Vermietungs- und Beteiligungs GmbH, Weißenstein 9, 27574 Bremerhaven, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Karl-Heinz Thiele, Beiderseer Straße 7a, 06193 Petersberg OT Sylbitz, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann hinsichtlich der Aufhebung des Verfahrens mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremerhaven, 24.03.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.