Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Krulich, Anja
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Sachsen
Adresse
Kohlstraße 26, 04509 Delitzsch
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRA 17754
EUID
DEU1308.HRA17754
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
403 IN 1948/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
11.12.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Anja Krulich ist anhängig. Der Insolvenzverwalter RA Prof. Dr. Nikolaus Schmidt hat die Anberaumung einer außerordentlichen Gläubigerversammlung beantragt, um die Zustimmung zum freihändigen Verkauf von schuldnerischem Grundbesitz einzuholen. Das Amtsgericht Leipzig hat diese Versammlung für den 11.12.2025 angesetzt und das schriftliche Verfahren nach § 5 Abs. 2 und 3 InsO angeordnet. Auf der Tagesordnung steht die Zustimmung zum Verkauf eines Grundstücks in Delitzsch zu einem Kaufpreis von 260.000,00 €. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist oder nicht äußert. Gegen die Entscheidung kann binnen zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1948/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Anja Krulich, geb. 05.01.1982, Uferstraße 8, 04509 Delitzsch
Inhaber der Firma: "anima e.K.", früher: "intensiv pflegen e. K.", Kohlstraße 26, 04509 Delitzsch, Amtsgericht Leipzig , HRA 17754
ergeht am 20…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1948/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Anja Krulich, geb. 05.01.1982, Uferstraße 8, 04509 Delitzsch
Inhaber der Firma: "anima e.K.", früher: "intensiv pflegen e. K.", Kohlstraße 26, 04509 Delitzsch, Amtsgericht Leipzig , HRA 17754
ergeht am 20.11.2025 nachfolgende Entscheidung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung nach § 160 Abs. 1 InsO wird bestimmt auf Donnerstag, 11.12.2025.
Es wird das schriftliche Verfahren nach § 5 Abs. 2 und 3 InsO angeordnet.
Auf der Tagesordnung steht:
Zustimmung der Gläubigerversammlung zum freihändigen Verkauf des schuldnerischen Grundbesitzes: BVNr. 1: Gemarkung Delitzsch, Flur 2, Flst. 28/9, Uferstr. 8, Gebäude- und Freifläche zu 644 m², gebucht im Grundbuch von Delitzsch Blatt 2762 (GBA Eilenburg) zu einem Kaufpreis i.H.v. 260.000,00 €. Der Grundbesitz ist teilweise belastet.
2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.
Gründe:
Mit Schreiben vom 17.11.2025, eingegangen am 18.11.2025, beantragte der Insolvenzverwalter RA Prof. Dr. Nikolaus Schmidt die Anberaumung einer außerordentlichen Gläubigerversammlung nach § 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO.
Der Antrag ist zulässig und begründet. Die Antragsberechtigung des Antragstellers ergibt sich aus § 75 InsO.
Vom Insolvenzgericht war daher die Gläubigerversammlung zu den im Tenor genannten Tagesordnungspunkten antragsgemäß einzuberufen, § 74 InsO.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle der Nichtäußerung die Genehmigung als erteilt anzusehen ist, vgl. § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO (Zustimmungsfiktion).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die befristete Rechtspflegererinnerung (im Folgenden Erinnerung) nach § 11 Abs. 2 RPflG statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese vier Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Es muss:
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen
oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130 a Abs. 4 der Zivilprozessordnung (ZPO) abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können aufgerufen werden über folgendes Internetportal:
https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1948/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Anja Krulich, geb. 05.01.1982, Uferstraße 8, 04509 Delitzsch
Inhaberin der Firma: "intensiv pflegen e. K.", Kohlstraße 26, 04509 Delitzsch, Amtsgericht Leipzig , HRA 17754
Die Regelvergütung des vorläufig…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1948/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Anja Krulich, geb. 05.01.1982, Uferstraße 8, 04509 Delitzsch
Inhaberin der Firma: "intensiv pflegen e. K.", Kohlstraße 26, 04509 Delitzsch, Amtsgericht Leipzig , HRA 17754
Die Regelvergütung des vorläufigen Verwalters wurde per Beschluss am 11.09.2024 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR. Dieser Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Leipzig zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet bis zu einem Beschwerdewert von 200,00 € die befristete Rechtspflegererinnerung nach § 11 Abs. 2 RPflG bzw. ab 200,01 € die sofortige Beschwerde nach § 567 ZPO statt.
Ein Rechtsmittel ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Das Rechtsmittel wird durch Einreichung einer Rechtsmittelschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Ein Rechtsmittel kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Rechtsmittel gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Das Rechtsmittel soll begründet werden.
Ein Rechtsmittel kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Es muss:
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen
oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130 a Abs. 4 der Zivilprozessordnung (ZPO) abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können aufgerufen werden über folgendes Internetportal:
https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php
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