Berichts- und Prüfungstermin Schleswig-Holstein HRB 16363

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Insolvenzprofil

Kruse Haus GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Kiel HRB 16363
EUID
DEX1517R.HRB16363

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Neumünster - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
91 IN 75/19
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Termine & Fristen

Prüfungstermin
25.09.2024

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kruse Haus GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Kiel, eingetragen im Handelsregister unter HRB 16363 KI. Die Geschäftsführer Lothar Bumann und Peter Harders vertreten die Schuldnerin. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 25.09.2024. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen die Feststellung von Forderungen bei Gericht eingehen. Ein einfacher E-Mail-Widerspruch ist nicht wirksam. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine separate Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Forderungen, gegen die kein Widerspruch bis zum Stichtag erhoben wird, gelten als festgestellt. Die Bekanntmachung stammt vom Amtsgericht Neumünster als Insolvenzgericht und ist am 21.06.2024 datiert.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

91 IN 75/19 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Kruse Haus GmbH, Bünzer Straße 2, 24613 Aukrug, vertreten durch die Geschäftsführer Lothar Bumann und Peter Harders Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 16363 KI 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38…

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