Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Krusikus Fußböden GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Hechtenkaute 3, 55257 Budenheim
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mainz HRB 7465
Stammkapital
30.000,00 EUR
EUID
DET2304V.HRB7465
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mainz
Aktenzeichen
181/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Bardo Sigwart
Adresse
Ahornweg 12, 55218 Ingelheim
Telefon
06132/88949
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
08.09.2026 , 13:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Estrich-, Dämm-, Bodenbelags- und Parkettarbeiten.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Baugewerbe
Subbranche
Ausbaugewerbe
Geschäftstätigkeit
Estrich-, Dämm-, Bodenbelags- und Parkettarbeiten
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der Krusikus Fußböden GmbH ist am 08.09.2026 um 13:00 Uhr die Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin erfolgt. Mit dieser Maßnahme sind Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Bardo Sigwart bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, Leistungen nur unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen. Gegen die Entscheidung kann von der Antragstellerin sowie gegebenenfalls von Gläubigern innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Mainz eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
280 IN 181/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Krusikus Fußböden GmbH, vertr. durch den Geschäftsführer Maik Georg Breier, Hechtenkaute 3, 55257 Budenheim (AG Mainz, HRB 7465), ist am 08.09.2026 um 13:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügung…
280 IN 181/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Krusikus Fußböden GmbH, vertr. durch den Geschäftsführer Maik Georg Breier, Hechtenkaute 3, 55257 Budenheim (AG Mainz, HRB 7465), ist am 08.09.2026 um 13:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Bardo Sigwart, Ahornweg 12, D 55218 Ingelheim, Tel.: 06132/88949, Fax: 06132/896498, E-Mail: info@sigwart-kollegen.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Mainz, 08.09.2026
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